Neue Geschäftsordnung für den Stadtrat: Mehr Rechte für Minderheiten, mehr Transparenz für alle

Status
An Verwaltung übermittelt
Antragsteller
FDP-Fraktion
Kategorie
Antrag
Gremium
Ausschuss für Verwaltung, Personal und Digitalisierung, Plenum
Themenbereich
Solide Finanzen, starke Verwaltung
An Verwaltung übermittelt:
25. Oktober 2026
Antwort von Verwaltung erhalten:
Beratung im Ausschuss
Beratung im Plenum
Drucksache (Ratsinfo):

Zusammenfassung

Die FDP-Fraktion schlägt 21 Änderungen an der Geschäftsordnung des Passauer Stadtrats vor: verbindliche Antwortfristen für schriftliche Anfragen, ein Tagesordnungsrecht für Minderheiten, die automatische Wiedervorlage von Anträgen, eine längere Ladungsfrist, digitale Sitzungsteilnahme, eine Mediathek und offene Ratsdaten. Ziel ist ein Stadtrat, in dem auch die Minderheit wirksam fragen, beantragen und kontrollieren kann, egal wer gerade die Mehrheit stellt.

Antrag / Anfrage

Die FDP-Fraktion beantragt, die folgenden Änderungen der Geschäftsordnung im Ausschuss für Verwaltung, Personal und Digitalisierung zu beraten und dem Stadtrat zur Beschlussfassung vorzulegen. Grundlage ist die am 6. Mai 2026 beschlossene Fassung. Den vollständigen Wortlaut aller Änderungen mit Begründung findest du im PDF.

II. Beschlussantrag

  1. Berichte der ehrenamtlichen Verwaltungsräte: Wer vom Stadtrat in eine städtische Einrichtung oder Stiftung entsandt wird, berichtet dem zuständigen Ausschuss mindestens einmal im Jahr, auch schriftlich. Namen und Bestellungszeiträume stehen öffentlich im Ratsinformationssystem.
  2. Einsicht in entscheidungsrelevante Unterlagen: Zur Vorbereitung eines konkret anstehenden Beschlusses kann jedes Stadtratsmitglied die wesentlichen Unterlagen einsehen, soweit das rechtlich zulässig ist. Eine Ablehnung muss schriftlich begründet werden.
  3. Anträge innerhalb von drei Monaten beraten: Anträge können ausdrücklich auch elektronisch gestellt werden und sollen innerhalb von drei Monaten statt bisher bis zu sechs Monaten ins Gremium kommen. Ein fehlender Deckungsvorschlag ist kein Grund mehr, einen Antrag gar nicht zu beraten.
  4. Tagesordnungsrecht für Minderheiten: Fraktionen, Ausschussgemeinschaften und Gruppen ab drei Mitgliedern können ein Thema verbindlich auf die Tagesordnung bringen. Tagesordnung und öffentliche Vorlagen stehen rechtzeitig im Ratsinformationssystem.
  5. Automatische Wiedervorlage: In die Fraktionen verwiesene Anträge kommen nach spätestens zwei Monaten von selbst wieder auf die Tagesordnung, ohne dass jemand nachhaken muss.
  6. Zehn Tage Ladungsfrist: Statt sechs gelten künftig zehn Kalendertage, und die Unterlagen müssen mit der Ladung vollständig vorliegen. Kommen wesentliche Unterlagen zu spät, kann jedes stimmberechtigte Mitglied die Vertagung verlangen.
  7. Offene Ratsdaten: Die öffentlichen Daten des Ratsinformationssystems werden zusätzlich maschinenlesbar über den offenen Standard OParl bereitgestellt.
  8. Digitale Sitzungsteilnahme: Wer wegen Krankheit, Mutterschutz, Elternzeit, Pflege von Angehörigen oder zwingender beruflicher Pflichten verhindert ist, kann sich nach Art. 47a GO per Video zuschalten. Wahlen und geheime Angelegenheiten bleiben ausgenommen.
  9. Eigene Fragestunde des Stadtrats: Bürgerfragen und Fragen aus dem Stadtrat bekommen getrennte Zeitfenster, damit die Kontrolle durch die Ratsmitglieder nicht hinten runterfällt.
  10. Schriftliche Anfragen mit verbindlicher Antwort: Ein neuer § 16a regelt schriftliche Anfragen außerhalb von Sitzungen mit einer Antwortfrist von vier Wochen, die nur einmal begründet um höchstens vier Wochen verlängert werden kann.
  11. Schutz vor vorzeitigem Debattenschluss: Nicht nur Fraktionen, sondern auch Ausschussgemeinschaften und einzelne Mitglieder ohne Fraktion behalten ihr Rederecht, bevor die Debatte geschlossen wird.
  12. Anhörung bei Bürgerbegehren und Eingaben: Vertretungsberechtigte können ihren Standpunkt im Gremium selbst kurz darstellen.
  13. Namentliche Abstimmung auf Minderheitenantrag: Verlangt ein Zehntel der Mitglieder eine namentliche Abstimmung, findet sie statt, ohne dass erst die Mehrheit zustimmen muss.
  14. Aussagekräftige Niederschriften: Protokolle halten künftig die wesentlichen Argumentationslinien fest, nicht nur Beschlusstext und Stimmenzahl.
  15. Livestream und befristete Mediathek: Neben dem bestehenden Livestream sollen Sitzungen bis zu sechs Wochen in einer Mediathek abrufbar sein, auf rechtssicherer Grundlage nach Art. 52 Abs. 4 GO.
  16. Kontrolle der Beschlussumsetzung: Die Verwaltung berichtet dem Stadtrat mindestens halbjährlich, welche Beschlüsse umgesetzt sind, welche noch offen sind und woran es hakt.
  17. Fragerechte in Ausschüssen: Fragen werden im jeweils passenden Sitzungsteil gestellt, öffentlich wie nichtöffentlich, bei Bedarf mit schriftlicher Antwort.
  18. Sachfragen auch ohne Ausschusssitz: Stadtratsmitglieder können zu Punkten eines Ausschusses, dem sie nicht angehören, schriftliche Sachfragen stellen.
  19. Keine verkürzte Ladung: Die Ladung per Eilboten verkürzt die Vorbereitungszeit nicht mehr, und eine pauschale Heilungsfiktion entfällt.
  20. Zuständigkeit folgt dem Gesetz: Zuständigkeitsfehler werden nicht mehr durch bloßes Schweigen oder Zeitablauf geheilt.
  21. Jugendhilfeausschuss: Seine eigenen gesetzlichen Verfahrensregeln bleiben ausdrücklich gewahrt.

III. Umsetzung

Über die digitale Sitzungsteilnahme sowie über Livestream und Mediathek wird jeweils gesondert mit der gesetzlich erforderlichen Zweidrittelmehrheit abgestimmt. Die Verwaltung erstellt danach eine konsolidierte Fassung der Geschäftsordnung, veröffentlicht sie im Ratsinformationssystem und legt für Zuschaltung, Livestream, Mediathek und OParl-Schnittstelle Kosten und einen Umsetzungsplan vor.

Begründung

Demokratie erschöpft sich nicht darin, dass die Mehrheit am Ende die Abstimmung gewinnt. Sie setzt voraus, dass auch eine Minderheit Themen auf die Tagesordnung bringen, Entscheidungen hinterfragen, Informationen erhalten, Alternativen vortragen und die Umsetzung gefasster Beschlüsse kontrollieren kann. Die Stärke dieser Rechte zeigt sich gerade dann, wenn die Mehrheit eine unbequeme Nachfrage nicht teilen möchte.

Die in der konstituierenden Sitzung vom 6. Mai 2026 weitgehend übernommene Geschäftsordnung enthält dafür bereits wichtige Ansätze. Sie lässt aber Lücken: Schriftliche Anfragen außerhalb von Sitzungen haben keinen verbindlichen Verfahrensrahmen, Fragen aus dem Stadtrat können in einer gemeinsamen Fragestunde hinter Bürgerfragen zurücktreten, und die Fristen für Anträge und Sitzungsunterlagen lassen lange Verzögerungen oder eine unzureichende Vorbereitung zu. Beim Schluss der Debatte sind einzelne Mandatsträger und Ausschussgemeinschaften weniger geschützt als Fraktionen.

Andere Städte zeigen, dass es anders geht: München sichert schriftliche Anfragen und eine Aktuelle Stunde, Stuttgart und Freiburg kennen feste Antwortfristen, Bamberg eröffnet Wege zur Nachberatung unzureichender Auskünfte, Köln und Düsseldorf stärken Nachfragen und Transparenz. Auf der Grundlage von Art. 45 der Bayerischen Gemeindeordnung sollen diese Ideen für Passau rechtssicher ausgestaltet werden.

Die vorgeschlagenen Rechte gelten unabhängig von Partei und Fraktionsstärke. Sie schützen die heutige Minderheit ebenso wie jede künftige. Eine gute Geschäftsordnung muss auch dann fair bleiben, wenn sich politische Mehrheiten und das Oberbürgermeisteramt ändern.

Öffentliche Diskussion

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