Demokratie erschöpft sich nicht darin, dass die Mehrheit am Ende die Abstimmung gewinnt. Sie setzt voraus, dass auch eine Minderheit Themen auf die Tagesordnung bringen, Entscheidungen hinterfragen, Informationen erhalten, Alternativen vortragen und die Umsetzung gefasster Beschlüsse kontrollieren kann. Die Stärke dieser Rechte zeigt sich gerade dann, wenn die Mehrheit eine unbequeme Nachfrage nicht teilen möchte.
Die in der konstituierenden Sitzung vom 6. Mai 2026 weitgehend übernommene Geschäftsordnung enthält dafür bereits wichtige Ansätze. Sie lässt aber Lücken: Schriftliche Anfragen außerhalb von Sitzungen haben keinen verbindlichen Verfahrensrahmen, Fragen aus dem Stadtrat können in einer gemeinsamen Fragestunde hinter Bürgerfragen zurücktreten, und die Fristen für Anträge und Sitzungsunterlagen lassen lange Verzögerungen oder eine unzureichende Vorbereitung zu. Beim Schluss der Debatte sind einzelne Mandatsträger und Ausschussgemeinschaften weniger geschützt als Fraktionen.
Andere Städte zeigen, dass es anders geht: München sichert schriftliche Anfragen und eine Aktuelle Stunde, Stuttgart und Freiburg kennen feste Antwortfristen, Bamberg eröffnet Wege zur Nachberatung unzureichender Auskünfte, Köln und Düsseldorf stärken Nachfragen und Transparenz. Auf der Grundlage von Art. 45 der Bayerischen Gemeindeordnung sollen diese Ideen für Passau rechtssicher ausgestaltet werden.
Die vorgeschlagenen Rechte gelten unabhängig von Partei und Fraktionsstärke. Sie schützen die heutige Minderheit ebenso wie jede künftige. Eine gute Geschäftsordnung muss auch dann fair bleiben, wenn sich politische Mehrheiten und das Oberbürgermeisteramt ändern.
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