Guten Tag Herr Kellhammer,
guten Tag Frau Stümpfl,
nach einem heutigen Telefonat mit dem Wasserwirtschaftsamt Deggendorf wurde mir mitgeteilt, dass dessen fachliche Einschätzung und Empfehlung zur aktuellen Niedrigwasser- und Grundwassersituation nicht nur dem Landratsamt Passau, sondern auch der Stadt Passau, konkret dem Umweltamt, übermittelt worden ist. Darüber hinaus habe das Wasserwirtschaftsamt die inzwischen erlassene Allgemeinverfügung des Landkreises Passau an das Umweltamt weitergeleitet.
Nach meinem Kenntnisstand ist hierauf bislang keine nach außen erkennbare Reaktion erfolgt. Insbesondere wurden die Bürger der Stadt Passau weder über die Bewertung der Lage im Stadtgebiet informiert noch zu einem sparsamen Umgang mit Wasser aufgerufen. Das halte ich angesichts der aktuellen Entwicklung für erklärungsbedürftig.
Die allgemeine wasserwirtschaftliche Lage ist zweifellos ernst. Nach dem derzeit veröffentlichten Niedrigwasser-Lagebericht Bayern beträgt das Niederschlagsdefizit im laufenden Abflussjahr rund 34 Prozent. 84 Prozent der oberflächennahen Grundwassermessstellen und Quellen sowie 79 Prozent der Messstellen der tieferen Grundwasserstockwerke weisen niedrige oder sehr niedrige Verhältnisse auf. Rund 70 Prozent der Messstellen an bayerischen Fließgewässern liegen unter dem langjährigen mittleren Niedrigwasserabfluss. Das Niedrigwasser-Informationssystem geht zudem von weiter sinkenden Grundwasserständen und Quellschüttungen aus.
Im Landkreis Passau wurden an der Grundwassermessstelle Pockinger Heide bereits historische Niedrigstwasserstände festgestellt. Weitere Messstellen, unter anderem Hart Aigen, Poigham und Walchsing, liegen nur noch geringfügig über ihren bisherigen Niedrigstwerten. Auch einzelne Quellen weisen deutlich verringerte Schüttungsmengen auf. Vor diesem Hintergrund hat das Landratsamt mit Allgemeinverfügung vom 13. August 2026 unter anderem die Nutzung von Wasser aus dem öffentlichen Versorgungsnetz und aus dem Grundwasser zur Befüllung privater Pools, zur Bewässerung von Gehölzen, Hecken, Stauden, Rasen- und Grünflächen sowie für weitere Zwecke untersagt.
Die Situation im Gebiet der kreisfreien Stadt Passau kann allerdings nicht ohne Weiteres mit der Lage im Landkreis gleichgesetzt werden. Die Trinkwassergewinnung der Stadtwerke Passau erfolgt auf der Soldatenau überwiegend aus Uferfiltrat beziehungsweise Flussgrundwasser aus dem Grundwasserbegleitstrom des Inns. Nach meinem derzeitigen Kenntnisstand stellt sich dieses Wasserdargebot noch vergleichsweise stabil dar. Es wäre jedoch voreilig, daraus ohne aktuelle Mess- und Förderdaten eine dauerhafte Entwarnung abzuleiten. Insbesondere stellt sich die Frage, ob und in welchem Umfang die deutlich verringerte Wasserführung der Flüsse inzwischen die Grundwasserstände auf der Soldatenau, die Uferfiltration und die Ergiebigkeit der dortigen Brunnen beeinflusst.
Ich halte die in der Allgemeinverfügung des Landkreises ausgesprochenen Verbote in ihrer pauschalen Breite für zu weitgehend und unverhältnismäßig. Ich bezweifle nicht, dass ein sparsamer Umgang mit Wasser dringend geboten ist. Auch in einer solchen Lage müssen Maßnahmen aber zielgenau und verhältnismäßig sein. Für die Bewässerung privater Gärten hätte aus meiner Sicht zunächst eine zeitliche Beschränkung genügt, insbesondere ein Verbot während der Tageszeiten, in denen wegen Hitze und Sonneneinstrahlung besonders viel Wasser verdunstet. Statt Gehölze, Hecken, Stauden, Rasen- und sonstige Grünflächen vollständig von der Bewässerung auszunehmen, hätte eine Beschränkung auf die frühen Morgen- und späten Abendstunden als milderes Mittel ernsthaft in Betracht gezogen werden müssen.
Für das Stadtgebiet Passau wäre eine schematische Übernahme der Verbote des Landkreises wegen der unterschiedlichen Art der Wasserversorgung erst recht nicht sachgerecht. Das entbindet die Stadt jedoch nicht davon, die Lage zu prüfen, transparent zu informieren und zumindest unverzüglich einen nachdrücklichen Appell zum sparsamen Umgang mit Wasser an die Bevölkerung zu richten.
Vor diesem Hintergrund bitte ich um Beantwortung folgender Fragen:
- Wann genau sind die fachliche Einschätzung beziehungsweise Empfehlung des Wasserwirtschaftsamts Deggendorf und die Allgemeinverfügung des Landkreises Passau beim Umweltamt eingegangen? Ich bitte um Übersendung der Empfehlung des Wasserwirtschaftsamts einschließlich etwaiger Anlagen und Begleitschreiben.
- Welchen konkreten Inhalt hatte die Empfehlung des Wasserwirtschaftsamts gegenüber der Stadt Passau? Wurden der Stadt bestimmte Maßnahmen, eine verstärkte Überwachung, ein öffentlicher Wassersparappell oder der Erlass eigener Beschränkungen empfohlen?
- Wie hat das Umweltamt die Empfehlung fachlich und rechtlich bewertet? Welche internen Prüfungen, Abstimmungen und Entscheidungen sind seit ihrem Eingang erfolgt?
- Aus welchen Gründen ist bislang keine öffentliche Reaktion der Stadt Passau erfolgt? Wurde bewusst entschieden, vorerst weder Maßnahmen zu ergreifen noch die Bevölkerung zu informieren, oder ist die Prüfung noch nicht abgeschlossen?
- Wie stellt sich die Niedrigwassersituation konkret im Stadtgebiet Passau dar? Welche aktuellen Erkenntnisse liegen zu den für das Stadtgebiet maßgeblichen Grundwasserkörpern, Grundwassermessstellen, Quellen und Oberflächengewässern vor? Gibt es auch dort niedrige oder sehr niedrige Werte beziehungsweise eine deutlich fallende Tendenz?
- Inwieweit unterscheidet sich die Lage im Stadtgebiet fachlich von der Situation im Landkreis Passau? Welche der vom Wasserwirtschaftsamt für den Landkreis festgestellten Belastungen treffen auch auf die Stadt Passau zu und welche nicht?
- Wie haben sich die Grundwasserstände und die Ergiebigkeit der Brunnen auf der Soldatenau in den vergangenen Wochen und Monaten entwickelt? Sind Veränderungen bei der Rohwassermenge, der Förderleistung, dem Anteil des Uferfiltrats oder der Wasserqualität festgestellt worden?
- Welche Auswirkungen hat die gegenwärtige Wasserführung von Inn und Donau auf die Wasserversorgung über die Soldatenau? Haben die Stadtwerke oder das Wasserwirtschaftsamt bereits eine Verringerung der Uferfiltration, der Durchströmung des Grundwasserbegleitstroms oder der verfügbaren Fördermenge festgestellt?
- Wie hoch sind der aktuelle tägliche Wasserverbrauch und die derzeitigen Spitzenverbräuche im Versorgungsgebiet der Stadtwerke? Wie liegen diese Werte im Vergleich zum langjährigen Mittel und zu früheren Hitze- und Trockenperioden?
- Ist die Trinkwasserversorgung auch bei einer Fortdauer der Trockenheit über mehrere Wochen uneingeschränkt gesichert? Welche Förderreserven bestehen und ab welchen Messwerten oder Verbrauchsmengen müssten zusätzliche Maßnahmen getroffen werden?
- Welche Abstimmungen haben zwischen dem Umweltamt, den Stadtwerken Passau und dem Wasserwirtschaftsamt Deggendorf stattgefunden? Gibt es ein abgestimmtes Stufen- oder Notfallkonzept für den Fall weiter sinkender Grundwasserstände oder einer abnehmenden Ergiebigkeit der Brunnen?
- Beabsichtigt die Stadt Passau, kurzfristig einen dringenden Wassersparappell an die Bevölkerung zu richten? Falls nein: Aus welchen konkreten fachlichen Gründen wird selbst eine solche freiwillige und verhältnismäßig milde Maßnahme derzeit nicht für erforderlich gehalten?
- Wird der Erlass einer eigenen Allgemeinverfügung für das Stadtgebiet geprüft? Falls ja, welche konkreten Maßnahmen kommen in Betracht und welche Schwellenwerte sollen dafür maßgeblich sein? Wird dabei insbesondere geprüft, anstelle vollständiger Verbote zunächst zeitliche und mengenmäßige Beschränkungen vorzusehen?
- Wann und in welcher Form wird die Öffentlichkeit über die Lage im Stadtgebiet, die Versorgungssicherheit und mögliche Maßnahmen informiert? Ist eine fortlaufende Veröffentlichung der maßgeblichen Mess-, Förder- und Verbrauchsdaten vorgesehen?
Unabhängig von der Frage, ob weitergehende rechtliche Beschränkungen im Stadtgebiet erforderlich sind, halte ich einen unverzüglichen und deutlichen Appell an die Passauer Bürgerinnen und Bürger für allemal angezeigt. Dazu sollten insbesondere die Bitte gehören, Gärten ausschließlich am frühen Morgen oder späten Abend und möglichst mit gesammeltem Regenwasser zu bewässern, auf die Bewässerung von Rasenflächen möglichst zu verzichten sowie Pools, private Wasserbecken und Fahrzeuge derzeit nicht unnötig mit Trinkwasser zu versorgen.
Ein solcher Appell wäre weder überzogen noch alarmistisch. Er wäre eine sachgerechte und verhältnismäßige Reaktion auf eine offenkundig angespannte Gesamtlage und könnte dazu beitragen, schärfere Maßnahmen zu vermeiden.
Wegen der Dringlichkeit der Angelegenheit bitte ich um kurzfristige schriftliche Beantwortung der Fragen.
Mit freundlichen Grüßen
Prof. Dr. Holm Putzke
