Wiedereinrichtung eines Jugendbeirats der Stadt Passau

Status
An Verwaltung übermittelt
Antragsteller
FDP-Fraktion
Kategorie
Antrag
Gremium
Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie
Themenbereich
Bildung, Kinder, Jugend, Familie
An Verwaltung übermittelt:
29. Mai 2026
Antwort von Verwaltung erhalten:
Beratung im Ausschuss
Beratung im Plenum

Die FDP-Fraktion beantragt die Wiedereinrichtung eines Jugendbeirats der Stadt Passau.

Passau hatte von 1997 bis Mitte der 2000er Jahre bereits einen Jugendbeirat; ein fraktionsübergreifender Wiederbelebungs-Antrag von 2014 (FWG, SPD, CSU, FDP) blieb ohne dauerhaftes Ergebnis.

Wir schlagen vor, dass die Verwaltung gemeinsam mit dem Stadtjugendring bis 30. November 2026 einen Satzungsentwurf vorlegt, der sich an den erprobten Modellen in Regensburg, Erlangen und Ingolstadt orientiert und folgende Kernelemente enthält: verbindliches Antragsrecht im Stadtrat mit Drei-Monats-Behandlungsfrist, eigenes Budget, hauptamtliche Geschäftsstelle, Online-Wahl, niedrigschwellige digitale Beteiligungsplattform sowie Anbindung an Schulen und Berufsschulen.

Ziel ist die konstituierende Sitzung des neuen Beirats zu Beginn 2027.

Die FDP-Fraktion stellt folgenden Antrag zur Behandlung im Stadtrat und im Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie:

  1. Der Stadtrat bekennt sich zur strukturierten, verbindlichen Beteiligung von Kindern und Jugendlichen am kommunalpolitischen Geschehen der Stadt Passau und befürwortet die Wiedereinrichtung eines Jugendbeirats.
  2. Die Verwaltung wird beauftragt, gemeinsam mit dem Stadtjugendring Passau und unter Einbeziehung der Passauer Schulen, Berufsschulen, Jugendverbände, Jugendtreffs sowie der Universität Passau bis zum 30. November 2026einen Satzungsentwurf für einen Jugendbeirat der Stadt Passau zu erarbeiten und dem Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie zur Beratung vorzulegen.
  3. Der Satzungsentwurf soll sich an den bewährten Modellen vergleichbarer bayerischer Städte – insbesondere Regensburg, Erlangen und Ingolstadt – orientieren und mindestens folgende Eckpunkte enthalten:
    1. Aufgabe und Rolle: Vertretung der Belange junger Menschen gegenüber Stadtrat, Ausschüssen und Verwaltung; Beratung in jugendrelevanten Fragen durch Anregungen, Empfehlungen und Stellungnahmen.
    2. Zusammensetzung: 15 bis 21 gewählte stimmberechtigte Mitglieder, ergänzt um entsandte Vertreter des Stadtjugendrings sowie beratende Mitglieder aus Verwaltung und Jugendarbeit.
    3. Wahlrecht: Aktives und passives Wahlrecht für junge Menschen mit Hauptwohnsitz, Schul- oder Ausbildungsort in Passau im Altersrahmen 14 bis unter 21 Jahren.
    4. Wahlmodus:Persönliche Stimmabgabe in Wahllokalen an Schulen und Berufsschulen, ergänzt durch Brief- und Online-Wahl.
    5. Verbindlichkeit: Eigenständiges Antragsrecht an den Stadtrat mit einer verbindlichen Behandlungsfrist von drei Monaten sowie Rederecht in Stadtrat und Ausschüssen bei jugendrelevanten Themen.
    6. Eigenes Budget: Ein jährliches Verfügungsbudget zur eigenständigen Umsetzung von Projekten im Rahmen von 5.000 bis 10.000 Euro.
    7. Geschäftsstelle: Verankerung beim Amt für Jugend und Familie mit einer hauptamtlichen Ansprechperson zur fachlichen, pädagogischen und organisatorischen Begleitung.
    8. Digitale Beteiligungsplattform: Aufbau einer niedrigschwelligen Online-Plattform auf Basis etablierter Open-Source-Lösungen (z. B. OPIN, Consul, Adhocracy+), über die alle Passauer Kinder und Jugendlichen Ideen einbringen können, die der Jugendbeirat aufgreift und in Anträge überführt.
    9. Qualifizierung: Verbindliches Einführungsseminar (mindestens zwei Tage) sowie laufende Schulungs- und Vernetzungsangebote in Kooperation mit dem Bayerischen Jugendring und dem Bundesnetzwerk jugend.beteiligen.jetzt.
    10. Ehrenamtspauschale / Sitzungsgeld in angemessenem Rahmen.
  4. Der Stadtrat strebt an, dass die erste Wahl zum neuen Jugendbeirat im Schuljahr 2026/2027 stattfindet und das Gremium spätestens zu Beginn des Kalenderjahres 2027 seine Arbeit aufnimmt.

1. Historischer Kontext: Passau hatte einen funktionierenden Jugendbeirat – und hat ihn verloren.

Bereits 1997 wurde in Passau ein Jugendbeirat gegründet, der sich aktiv in das kommunalpolitische Geschehen einbrachte. Mit Sebastian Frankenberger gehört dieser Fraktion ein ehemaliges Mitglied an, das die Arbeit dieses Gremiums aus eigener Erfahrung kennt – ebenso wie weitere heute kommunalpolitisch Aktive quer durch die Fraktionen. Der Beirat schlief Mitte der 2000er Jahre ein. Bereits 2014 haben die Fraktionen FWG, SPD, CSU und FDP gemeinsam mit Stadträtin Katja Reitmaier einen Antrag zur Wiederbelebung der Kinder- und Jugendbeteiligung gestellt [1]. Ein verfasstes, dauerhaftes Beteiligungsgremium ist seither nicht entstanden.

2. Rechtsgrundlage.

Die Einrichtung eines Beirats ist nach Art. 23 der Bayerischen Gemeindeordnung möglich [2]. Die Stadt Regensburg hat ihre Jugendbeiratssatzung 2015 auf dieser Grundlage erlassen, ebenso zahlreiche weitere bayerische Kommunen.

3. Vergleichsmodelle aus Bayern.

Mehrere vergleichbare bayerische Städte betreiben seit Jahren erfolgreich Jugendvertretungen, deren Erfahrungen für Passau nutzbar sind:

  • Regensburg (rund 158.000 Einwohner) hat 2015 eine ausführliche Jugendbeiratssatzung beschlossen. Bis zu 25 stimmberechtigte Mitglieder (21 gewählt, 4 vom Stadtjugendring entsandt), zweijährige Amtszeit, monatliche Sitzungen, geschäftsführende Stelle im Amt für kommunale Jugendarbeit, Erläuterungsrecht im Stadtrat [3].
  • Erlangen (rund 116.000 Einwohner) betreibt seit 2002 ein Jugendparlament mit 15 Mitgliedern, einem jährlichen Budget von 5.000 Euro und einem Antragsrecht mit verbindlicher Drei-Monats-Behandlungsfrist im Stadtrat. Konkrete Anträge zu Sportplatzbeleuchtung, kostenlosen Hygieneartikeln an Schulen oder Calisthenics-Anlagen sind so umgesetzt worden [4].
  • Ingolstadt (rund 142.000 Einwohner) hat sein Jugendparlament so ausgestaltet, dass Wahlberechtigung von 14 bis unter 21 Jahren besteht; einbezogen werden ausdrücklich auch junge Menschen, die in Ingolstadt zur Schule gehen oder arbeiten, aber außerhalb wohnen. Wahllokal-, Brief- und Online-Wahl sind möglich [5].
  • Bad Kissingen zeigt, dass entsprechende Modelle auch in kleineren Städten funktionieren [6].

Die zentrale Erfahrung aus den Anfangsjahren – insbesondere aus Erlangen, wo das erste Jugendparlament der 1990er Jahre mangels Begleitung scheiterte – lautet: Ein Jugendbeirat funktioniert nur mit hauptamtlicher Begleitung und einer klaren Schnittstelle zur Verwaltung. Diesen Fehler wurde in Passau in den 2000er Jahren ebenfalls gemacht.

4. Verbesserungspotenziale gegenüber dem alten Konzept.

Damit der Beirat dieses Mal dauerhaft trägt, sind insbesondere folgende strukturelle Verbesserungen erforderlich:

  • Verbindlichkeit statt Beliebigkeit: Ein Beirat ohne Antragsrecht und ohne Pflicht der Stadträte, sich mit den Anliegen zu befassen, verkommt zur Symbolpolitik. Die Drei-Monats-Frist nach Erlanger Modell hat sich bewährt.
  • Strukturelle Anbindung: Eine eigene Geschäftsstelle, eine feste Ansprechperson im Amt für Jugend und Familie, klare Schnittstellen zu Jugendhilfeausschuss und Stadtrat.
  • Repräsentativität: Wahllokale an allen weiterführenden Schulen und Berufsschulen, ergänzt um Brief- und Online-Wahl.
  • Reichweite über die Stadtgrenze: Als Schul- und Universitätsstadt sollte Passau – wie Ingolstadt – auch jenen jungen Menschen Beteiligung ermöglichen, die hier lernen oder arbeiten, aber nicht hier wohnen.

5. Digitalisierung als Reichweiten- und Qualitätsfaktor.

Der Beirat selbst bleibt die formale, gewählte Vertretung. Daneben ist eine niedrigschwellige digitale Plattform erforderlich, auf der jede Passauer Schülerin und jeder Passauer Auszubildende Ideen einbringen kann. Vorschläge werden öffentlich diskutiert, der Beirat greift sie auf und überführt sie in Anträge. Bewährte Open-Source-Lösungen wie OPIN, Consul oder Adhocracy+ sind verfügbar und in zahlreichen Kommunen erprobt [7]. Die Online-Wahl, wie sie das Erlanger Jugendparlament 2020 und 2023 erfolgreich durchgeführt hat, kann die Wahlbeteiligung deutlich erhöhen [8].

6. Externe Expertise.

Folgende Partner sollten von Anfang an in die Konzeption eingebunden werden:

  • Stadtjugendring Passau [9] – als Dachverband der Passauer Jugendverbände seit 1948 fachlicher Anker und institutionelle Brücke.
  • Bayerischer Jugendring sowie Dachverband der bayerischen Jugendvertretungen (DVBJ) – für Erfahrungsaustausch und Qualifizierung [10].
  • Bundesnetzwerk jugend.beteiligen.jetzt (Gemeinschaftsprojekt von Deutscher Kinder- und Jugendstiftung, Deutschem Bundesjugendring und IJAB) – Bundeskompetenzzentrum für digitale Jugendbeteiligung mit Tools, Methoden und Schulungsangeboten [11].
  • Universität Passau – die Lehrstühle für Politikwissenschaft, Erziehungswissenschaft und Digitalisierung können den Prozess wissenschaftlich begleiten und evaluieren.
  • Schulen und Berufsschulen – die Schülermitverantwortungen sind die natürliche Brücke in die Lebenswelt der Zielgruppe.
  • Best-Practice-Hospitation – ein gemeinsamer Arbeitsbesuch in Regensburg, Erlangen oder Ingolstadt durch eine kleine Delegation aus Verwaltung, Stadtjugendring und Stadträten ist die kostengünstigste und wirksamste Form der Expertise-Beschaffung.

7. Politische Einordnung.

Sinkende Wahlbeteiligung gerade in jungen Altersgruppen und wachsende politische Polarisierung machen institutionalisierte Jugendbeteiligung zu einer demokratiepolitischen Investition. Das Bundesfamilienministerium entwickelt derzeit eine bundesweite digitale Beteiligungsplattform und benennt mehr Verbindlichkeit für Jugendbeteiligung als zentrales Handlungsfeld [12]. Passau kann hier auf kommunaler Ebene Anschluss halten.

Quellen

[1] Antrag der Fraktionen FWG, SPD, CSU und FDP zur Beteiligung von Kindern und Jugendlichen in Passau (in Ergänzung zum Antrag von Stadträtin Katja Reitmaier vom 14.10.2014): https://www.fwg-passau.de/beteiligung-von-kindern-und-jugendlichen

[2] Bayerische Gemeindeordnung, Art. 23 (Beiräte): https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayGO-23

[3] Satzung der Stadt Regensburg für den Jugendbeirat vom 1. Juli 2015 (geändert 2021): https://www.regensburg.de/sixcms/media.php/140/9.5.1.pdf

[4] Stadt Erlangen, Jugendparlament – Aufgaben, Antragsrecht, Budget: https://erlangen.de/jugendparlament

[5] Satzung der Stadt Ingolstadt für das Jugendparlament: https://jupa-ingolstadt.de/wissenswertes/satzung-2 sowie Wahlordnung: https://www.ingolstadt.de/output/download.php?fid=3052.5888.1.PDF

[6] Satzung der Großen Kreisstadt Bad Kissingen für den Jugendbeirat (Jugendbeiratssatzung) vom 23. April 2015: https://badkissingen.de/m_118216_dl

[7] Digitale Beteiligungsplattformen, Übersicht und Toolkit für Kinder- und Jugendparlamente: https://www.kinderrechte.de/beteiligung/starke-kinder-und-jugendparlamente/informationen-und-links/starke-kinder-und-jugendparlamente-digital

[8] Stadt Erlangen, Jugendparlamentswahl 2025 (inkl. Online-Wahl): https://erlangen.de/aktuelles/jugendparlamentswahl-2025

[9] Stadtjugendring Passau: https://www.sjr-passau.de

[10] Bayerischer Jugendring: https://www.bjr.de | Dachverband der bayerischen Jugendvertretungen (DVBJ): https://www.dvbj.de

[11] Bundesnetzwerk jugend.beteiligen.jetzt (DKJS, DBJR, IJAB): https://jugend.beteiligen.jetzt

[12] Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Kinder- und Jugendbeteiligung: https://www.bmbfsfj.bund.de/bmbfsfj/themen/kinder-und-jugend/jugendbildung/jugendstrategie/jugendbeteiligung/kinder-und-jugendbeteiligung-141880

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