In der konstituierenden Sitzung des Stadtrats am 6. Mai 2026 wurden die monatlichen Pauschalentschädigungen für den 2. und 3. Bürgermeister mit 3.900 Euro bzw. 3.000 Euro festgesetzt. Bereits in der zurückliegenden Stadtratsperiode 2020 bis 2026 erhielten der 2. und 3. Bürgermeister sowie der 4. Stellvertreter des Oberbürgermeisters jeweils eine monatliche Pauschalentschädigung in Höhe von 2.800 Euro – ohne dass die Höhe der Entschädigung an einen Nachweis der tatsächlich erbrachten Vertretungstätigkeit gekoppelt gewesen wäre.
Eine während der Sitzung am 6. Mai 2026 mündlich vorgetragene Anfrage zur Anzahl der tatsächlich wahrgenommenen Vertretungstermine blieb unbeantwortet. Für eine sachgerechte Bewertung der bisherigen Vergütungspraxis sowie für die Vorbereitung künftiger Anträge zur Reform der Entschädigungssatzung benötigt die Fraktion FDP | Team Putzke belastbare Daten über die tatsächliche Vertretungstätigkeit der drei genannten Personen.
Wir bitten ausdrücklich um Beantwortung mit Bezug auf den Zeitraum 2023 bis zum 6.5.2026. In diesem Zeitraum lagen keine pandemiebedingten Einschränkungen vor (wie in den Jahren 2020 bis 2022).
In der genannten Stadtratsperiode 2020 bis 2026 fungierten neben dem 2. und 3. Bürgermeister auch ein 3. Stellvertreter des Oberbürgermeisters. Wir bitten daher um Auflistung für alle drei Personen separat.
