Eine verlässliche Bereitschaftspflege ist ein wichtiger Baustein des kommunalen Kinderschutzes. Gerade in akuten Krisensituationen muss das Jugendamt kurzfristig handlungsfähig sein, um Kinder sicher, familiär und möglichst stabil unterbringen zu können. Für eine kreisfreie Stadt wie Passau liegt die Zuständigkeit hierfür grundsätzlich beim örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe, also beim Stadtjugendamt, im Rahmen der Vorgaben des SGB VIII sowie der kommunalen Haushaltsentscheidungen.
Die Gewinnung und dauerhafte Bindung geeigneter Bereitschaftspflegefamilien ist in der Praxis jedoch anspruchsvoll. Wer sich für kurzfristige Aufnahmen bereithält, muss zeitlich flexibel, fachlich geeignet und familiär belastbar sein. Gleichzeitig besteht ein strukturelles Finanzierungsproblem: Während einer tatsächlichen Belegung wird eine Leistung gewährt, in belegungsfreien Zeiten kann die wirtschaftliche Absicherung jedoch wegfallen. Für Familien, die dafür ihre Erwerbstätigkeit einschränken oder aufgeben müssten, entsteht dadurch ein erhebliches Risiko. Das kann dazu führen, dass grundsätzlich geeignete und motivierte Pflegefamilien der Stadt nicht dauerhaft zur Verfügung stehen.
Für die Stadt Passau ist es im Interesse der betroffenen Kinder, aber auch im Interesse einer funktionierenden Jugendhilfe, ausreichende Bereitschaftspflegeplätze verlässlich vorhalten zu können. Familiäre Bereitschaftspflege kann Kindern in akuten Notlagen ein geschütztes Umfeld bieten und zugleich helfen, belastende Übergangslösungen, weiter entfernte Unterbringungen oder kostenintensive stationäre Alternativen zu vermeiden. Eine planbare Vorhaltestruktur kann daher nicht nur fachlich sinnvoll, sondern bei entsprechender Ausgestaltung auch wirtschaftlich vertretbar sein.
Eine sogenannte Freihaltegebühr oder Bereitschaftspauschale wäre dabei nicht als pauschale Zusatzleistung ohne Gegenleistung zu verstehen, sondern als Instrument zur Absicherung tatsächlicher Verfügbarkeit. Voraussetzung müssten klare Kriterien sein, etwa Eignung und Anerkennung als Bereitschaftspflegefamilie, verbindliche Erreichbarkeit, kurzfristige Aufnahmebereitschaft, Teilnahme an Beratung und Qualifizierung, Zusammenarbeit mit dem Jugendamt sowie eine regelmäßige Überprüfung des Bedarfs. Ebenso wäre zu klären, ob eine solche Regelung als Pilotmodell, mit begrenzter Platzzahl und mit transparenter Kostenkontrolle eingeführt werden kann.
Kommunalpolitisch ist das Anliegen nachvollziehbar, weil es unmittelbar die Leistungsfähigkeit der Jugendhilfe vor Ort betrifft. Die Stadt Passau kann bundesrechtliche Vorgaben nicht verändern und auch keine Regelungen für andere Jugendämter treffen. Sie kann jedoch im eigenen Zuständigkeitsbereich prüfen, wie Bereitschaftspflege organisiert und finanziell so ausgestaltet werden kann, dass geeignete Familien nicht aus wirtschaftlichen Gründen verloren gehen. Soweit Pflegefamilien außerhalb des Stadtgebiets wohnen, aber für das Stadtjugendamt Passau tätig werden, sind zudem Zuständigkeiten, Kostentragung und mögliche Vereinbarungen mit anderen Jugendhilfeträgern sorgfältig zu prüfen.
Aus Sicht einer pragmatischen und finanzverantwortlichen Kommunalpolitik spricht vieles dafür, dieses Instrument ergebnisoffen zu prüfen. Entscheidend ist eine Lösung, die Kindern in akuten Notlagen schneller hilft, Pflegefamilien realistisch unterstützt und den städtischen Haushalt nicht unkalkulierbar belastet. Eine fachliche Bewertung durch das Stadtjugendamt sowie gegebenenfalls eine rechtliche Prüfung durch die Verwaltung sind erforderlich, um Umsetzbarkeit, Kostenrahmen, Zuständigkeiten und geeignete Ausgestaltung belastbar zu klären.