Schriftliche Anfrage zur Vertretungstätigkeit der weiteren Bürgermeister und des 3. Stellvertreters des Oberbürgermeisters in den Jahren 2023 bis 2026

Status
An Verwaltung übermittelt
Antragsteller
FDP-Fraktion
Kategorie
Anfrage
Gremium
Verwaltung
Themenbereich
Solide Finanzen, starke Verwaltung
An Verwaltung übermittelt:
8. Mai 2026
Antwort von Verwaltung erhalten:
Beratung im Ausschuss
Beratung im Plenum

In der konstituierenden Sitzung des Stadtrats am 6. Mai 2026 wurden die monatlichen Pauschalentschädigungen für den 2. und 3. Bürgermeister mit 3.900 Euro bzw. 3.000 Euro festgesetzt. Bereits in der zurückliegenden Stadtratsperiode 2020 bis 2026 erhielten der 2. und 3. Bürgermeister sowie der 4. Stellvertreter des Oberbürgermeisters jeweils eine monatliche Pauschalentschädigung in Höhe von 2.800 Euro – ohne dass die Höhe der Entschädigung an einen Nachweis der tatsächlich erbrachten Vertretungstätigkeit gekoppelt gewesen wäre.

Eine während der Sitzung am 6. Mai 2026 mündlich vorgetragene Anfrage zur Anzahl der tatsächlich wahrgenommenen Vertretungstermine blieb unbeantwortet. Für eine sachgerechte Bewertung der bisherigen Vergütungspraxis sowie für die Vorbereitung künftiger Anträge zur Reform der Entschädigungssatzung benötigt die Fraktion FDP | Team Putzke belastbare Daten über die tatsächliche Vertretungstätigkeit der drei genannten Personen.

Wir bitten ausdrücklich um Beantwortung mit Bezug auf den Zeitraum 2023 bis zum 6.5.2026. In diesem Zeitraum lagen keine pandemiebedingten Einschränkungen vor (wie in den Jahren 2020 bis 2022).

In der genannten Stadtratsperiode 2020 bis 2026 fungierten neben dem 2. und 3. Bürgermeister auch ein 3. Stellvertreter des Oberbürgermeisters. Wir bitten daher um Auflistung für alle drei Personen separat.

Fragen

1. Wie viele Termine haben der 2. Bürgermeister, der 3. Bürgermeister und der 3. Stellvertreter des Oberbürgermeisters in den Kalenderjahren 2023 bis zum 6.5.2026 jeweils stellvertretend für den Oberbürgermeister wahrgenommen?

Wir bitten um Aufschlüsselung pro Person und pro Jahr nach folgenden Kategorien:

a) Vertretungsweise Leitung von Sitzungen des Stadtrats

b) Vertretungsweise Leitung von Ausschusssitzungen

c) Repräsentative Termine (Empfänge, Jubiläen, Ehrungen, Eröffnungen, Grußworte u. ä.) im Auftrag des Oberbürgermeisters

d) Sonstige dienstliche Termine in Vertretung des Oberbürgermeisters (z. B. Verwaltungsakte, Vertragsunterzeichnungen, Sitzungen externer Gremien)

2. Anhand welcher Dokumentation lässt sich für jeden einzelnen Termin nachvollziehen, dass er offiziell in Vertretung des Oberbürgermeisters wahrgenommen wurde – im Unterschied zu einer Wahrnehmung in privater Funktion (etwa als Privatperson, als Mitglied einer Partei oder einer Vereinigung) oder zur Wahrnehmung von Aufgaben als ehrenamtliches Stadtratsmitglied?

3. Welche Kriterien werden in der Stadtverwaltung angelegt, um zwischen einer offiziellen Vertretung des Oberbürgermeisters und einer Wahrnehmung in anderer Funktion zu unterscheiden? Gibt es eine schriftliche Verfahrensregel oder einen Erlass hierzu?

4. Auf welcher Grundlage erfolgte die Verteilung der Vertretungsaufgaben zwischen dem 2. Bürgermeister, dem 3. Bürgermeister und dem 3. Stellvertreter? Gab es einen Geschäftsverteilungsplan, eine schriftliche Zuständigkeitsregelung oder eine andere systematische Aufteilung?

5. In wie vielen Fällen wurden in den Jahren 2023 und 2024 Vertretungstermine durch den Oberbürgermeister an einfache Stadtratsmitglieder delegiert? Bitte ebenfalls nach Jahr aufgeschlüsselt.

6. Welcher zeitliche Aufwand (in Zeitstunden) ist nach Schätzung der Stadtverwaltung pro Person und Jahr für die unter Frage 1 genannten Tätigkeiten zugrunde zu legen?

7. Wurden die unter Frage 1 erfragten Daten für den angegebenen Zeitraum systematisch erfasst und dokumentiert? Falls nein – auf welcher Grundlage erfolgte die jährliche Bemessung der Pauschalentschädigung von jeweils 2.800 Euro pro Monat?

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