Rauchen-Jugendschutzgesetz in Vermittlungsstelle in Passau

Status
Anliegen an FDP Fraktion übermittelt
Antragsteller

anonym

Kategorie
Bürger Idee
Gremium
Themenbereich
Bildung, Kinder, Jugend, Familie
An Verwaltung übermittelt:
Antwort von Verwaltung erhalten:
Beratung im Ausschuss
Beratung im Plenum

Das Nebengebäude , Ort 11a, gehört zur Waisenhausstiftung. Seit letztem Jahr Juni ist daraus eine Vermittlungsstelle für Jugendliche geworden. Nun: bereits im November hatte ein ausländischer Junge , Alter: ca.12-13, mit den Betreuerinnen zusammen auf dem Gelände geraucht..mehrmalige Anfragen an das Jugendamt und an die Stiftungsverwaltung ob das rechtens ist
blieben unbeantwortet-
Eine Betreuerin antwortete: „der darf das…“
Letzte Woche war ein Mädchen da , die im Garten geraucht hat.., habe es ebenfalls der Stiftungsverwaltung geschrieben..
Ich finde sowas nicht in Ordnung.. Wenn sich jemand mit dem Nichtraucherschutzgesetz auskennt, dann sind Sie es.
Kinder in einer Inobhutnahmestelle sollten nicht rauchen dürfen…
Wie sehen Sie das?

Die Fraktion bittet die Verwaltung um Beantwortung folgender Fragen:

  1. Welche Nutzung hat das Nebengebäude Ort 11a derzeit, wer ist Träger bzw. Betreiber der dortigen Einrichtung, und welche Zuständigkeiten bestehen dabei für Jugendamt, Stiftungsverwaltung und gegebenenfalls weitere städtische Stellen?
  2. Handelt es sich bei der Einrichtung um eine Einrichtung der Kinder- und Jugendhilfe, insbesondere um eine Vermittlungs-, Betreuungs- oder Inobhutnahmestelle für Minderjährige?
  3. Welche rechtlichen und hausinternen Regelungen gelten in der Einrichtung Ort 11a zum Rauchen, insbesondere für Minderjährige, Beschäftigte und Betreuungspersonal sowie für Innenräume, Garten- und Außenflächen?
  4. Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, ob das Rauchen durch Minderjährige auf dem Gelände Ort 11a sowie ein etwaiges Mitrauchen oder Dulden durch Betreuungspersonal mit den geltenden Vorgaben des Jugend- und Nichtraucherschutzes sowie den einschlägigen Regelungen der Einrichtung vereinbar ist.
  5. Liegen der Verwaltung, dem Jugendamt oder der Stiftungsverwaltung seit Juni des vergangenen Jahres Beschwerden oder Hinweise zu rauchenden Minderjährigen oder zum Umgang des Betreuungspersonals mit dem Thema Rauchen auf dem Gelände Ort 11a vor?
  6. Falls entsprechende Hinweise oder Beschwerden vorliegen: Wie wurden diese bearbeitet, welche Stellen wurden beteiligt, und aus welchen Gründen erfolgte gegebenenfalls keine Rückmeldung an die meldende Person?
  7. Welche Maßnahmen stellt die Verwaltung sicher, damit der Jugend- und Nichtraucherschutz in der Einrichtung Ort 11a eingehalten und gegenüber Minderjährigen sowie Betreuungspersonal verbindlich kommuniziert wird?
  8. Soweit rechtlich möglich: Wird die Verwaltung die geltenden Regeln zum Rauchen in der Einrichtung Ort 11a überprüfen, dokumentieren und bei Bedarf gegenüber Träger, Personal und betreuten Jugendlichen klarstellen?

In Passau wurden aus der Nachbarschaft einer Vermittlungs- bzw. Inobhutnahmestelle wiederholt Beobachtungen geschildert, wonach mutmaßlich minderjährige Schutzbefohlene auf dem Gelände geraucht haben sollen und dies zumindest nicht erkennbar unterbunden worden sei. Zugleich wird kritisiert, dass entsprechende Hinweise an zuständige Stellen nicht oder nicht nachvollziehbar beantwortet worden seien. Gerade in Einrichtungen für Kinder und Jugendliche braucht es klare, rechtssichere und pädagogisch verantwortete Regeln zum Umgang mit Rauchen, Suchtverhalten und Vorbildfunktion des Betreuungspersonals.

Eine Klärung dient dem Schutz der untergebrachten Kinder und Jugendlichen ebenso wie der Handlungssicherheit der Beschäftigten und der Transparenz gegenüber der Bürgerschaft. Für Anwohnerinnen und Anwohner ist es wichtig, dass Beschwerden ernst genommen, datenschutzkonform geprüft und in angemessener Weise beantwortet werden. Klare Standards können Konflikte im Umfeld der Einrichtung reduzieren und das Vertrauen in Jugendhilfe, Stiftungsverwaltung und Stadtverwaltung stärken.

Die FDP-Fraktion verfolgt dabei einen pragmatischen, finanzierbaren und lösungsorientierten Ansatz: Es geht nicht um Vorverurteilungen einzelner Personen, sondern um überprüfbare Regeln, Zuständigkeiten und Kommunikationswege. Soweit die Stadt Passau über Jugendamt, Trägerschaft, Stiftungsverwaltung oder Aufsicht Einfluss nehmen kann, sollte sie bestehende Konzepte und Abläufe prüfen und gegebenenfalls nachschärfen. Rechtlich unsichere Punkte, insbesondere die konkrete Anwendung von Jugendschutz- und Nichtraucherschutzvorgaben auf die Einrichtung und deren Außenbereiche, sind ausdrücklich durch die Verwaltung beziehungsweise das Rechtsamt zu bewerten.

Sehr geehrte Frau Hoffmann,

vielen Dank für Ihr Schreiben und Ihr Interesse an dieser Angelegenheit. Gestern, am 23. Juni 2026, hat der Stiftungsausschuss des Stadtrats Passau getagt. Im nicht-öffentlichen Teil der Sitzung wurde Ihre Anfrage an die Stadt behandelt. Sie werden in den nächsten Tagen ein schriftliches Antwortschreiben der Stadtverwaltung erhalten.

Wir möchten an dieser Stelle noch einmal ausdrücklich festhalten: Die FDP-Fraktion steht ebenso wie alle anderen Fraktionen des Stadtrats uneingeschränkt hinter der Inobhutnahmestelle und ihrer wichtigen Arbeit für Kinder und Jugendliche, die vorübergehend Schutz und Unterstützung benötigen. Eine Verlegung der Einrichtung steht für uns nicht zur Diskussion.

Dennoch nehmen wir Ihre konkreten Schilderungen zur Lärmsituation und zum Verhalten einzelner Kinder und Jugendlicher ernst. Wir haben vereinbart, im Herbst gemeinsam mit Vertretern der Einrichtung einen Vor-Ort-Termin zu organisieren, um uns ein persönliches Bild der Situation zu machen und im direkten Gespräch nach pragmatischen Lösungsansätzen zu suchen – zum Wohl aller Beteiligten.

Wir sind überzeugt, dass durch klare Absprachen zwischen der Einrichtungsleitung, den Anwohnerinnen und Anwohnern sowie der Stadt Passau Regelungen gefunden werden können, die sowohl den Bedürfnissen der untergebrachten Kinder als auch der Lebensqualität im Umfeld gerecht werden.

Mit freundlichen Grüßen

Sebastian Frankenberger 

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