Strafanzeige statt Aufklärung: Putzke nennt Vorgehen der Stadt Passau „skandalös“

Verfahren wegen angeblicher Wahlfälschung eingestellt – FDP-Fraktion verlangt Antworten zum Umgang der Stadt mit ihren Bürgern, zur unterlassenen Anhörung und zu einer falschen Rechtsbelehrung

2.September 2026
Porträtfoto eines lächelnden Mannes mit blauer Brille und dunklem Sakko, FDP-Stadtrat Passau

Die FDP-Fraktion im Passauer Stadtrat verlangt eine vollständige Aufklärung darüber, warum die Stadt Passau eine Bürgerin wegen angeblicher versuchter Wahlfälschung angezeigt hat. Fraktionsvorsitzender Prof. Dr. Holm Putzke hat dazu eine schriftliche Anfrage mit 40 Fragen an Oberbürgermeister Andreas Rother gerichtet.

Die Stadt hatte am 27. Mai 2026 Strafanzeige wegen des Verdachts der versuchten Wahlfälschung sowie pauschal wegen „aller sonst in Betracht kommender Delikte“ erstattet. Dabei beschränkte sich das Rechtsamt nicht auf eine neutrale Mitteilung des Sachverhalts. In der Anzeige hieß es vielmehr, das Wahlamt habe „festgestellt“, dass die Bürgerin versucht habe, bei der Oberbürgermeisterstichwahl eine Wahlfälschung zu begehen. Die Staatsanwaltschaft Passau stellte das Ermittlungsverfahren am 24. August 2026 mangels hinreichenden Tatverdachts gemäß § 170 Abs. 2 StPO ein. Putzke hatte die Bürgerin in dem Verfahren als Strafverteidiger vertreten.

„Der Vorgang ist skandalös. Die Stadt hat nicht vorsichtig einen unklaren Sachverhalt zur Prüfung vorgelegt, sondern gegenüber der Staatsanwaltschaft praktisch schon das Ergebnis verkündet: Das Wahlamt habe eine versuchte Wahlfälschung festgestellt. Eine Behörde darf aus offenen Fragen keine Schuldbehauptung basteln und anschließend eine Bürgerin der Strafjustiz überantworten“, erklärt Putzke.

Hintergrund des Vorgangs waren die erheblichen Zustellungsprobleme bei der Briefwahl vor der Oberbürgermeisterstichwahl. Die Stadt selbst hatte öffentlich mitgeteilt, dass zahlreiche Bürger ihre Briefwahlunterlagen nicht erhalten hätten. In derselben Mitteilung war sogar davon die Rede, dass möglicherweise „Wahlbriefe“ auf dem Postweg verloren gegangen seien. Die Stadt rief Betroffene dazu auf, Verlustanzeigen abzugeben und neue Briefwahlunterlagen zu beantragen. In begründeten Fällen bot sie sogar an, Verlustanzeigen abzuholen und neue Unterlagen zuzustellen.

Die betroffene Bürgerin ging aufgrund der öffentlichen Berichterstattung und eines entsprechenden Aufrufs davon aus, dass auch ihre bereits abgesandten Wahlunterlagen auf dem Postweg verloren gegangen seien. Sie beantragte deshalb neue Unterlagen. Der ursprüngliche Wahlschein wurde daraufhin für ungültig erklärt. Als der alte Wahlbrief am Wahlabend doch noch eintraf, wurde er folgerichtig zurückgewiesen und nicht ausgezählt. Die Verteidigung hatte gegenüber der Staatsanwaltschaft erläutert, dass die Bürgerin weder zwei gültige Stimmen abgeben wollte noch davon ausging, dies überhaupt zu können.

„Die Stadt wusste, dass der alte Wahlschein gesperrt war und nicht mehr zu einer gültigen Stimme führen konnte. Trotzdem konstruierte sie den Vorsatz einer Wahlfälschung, ohne zuvor die naheliegende Frage zu stellen, was die Bürgerin sich eigentlich vorgestellt hatte. Die Stadt kannte den Vorgang bereits am Wahlabend und wartete anschließend mehr als zwei Monate mit der Anzeige. Zeit für ein einziges klärendes Telefonat wäre also reichlich gewesen. Stattdessen setzte sie ein Ermittlungsverfahren in Gang, das schließlich beim Kommissariat 5 der Kriminalpolizei, dem Staatsschutz, landete. So geht man mit Bürgern nicht um“, kritisiert Putzke.

Für Putzke reicht der Vorgang deshalb weit über den konkreten Einzelfall hinaus: „Es geht um eine ganz grundsätzliche Frage: Wie begegnet eine Stadtverwaltung ihren Bürgern, wenn etwas unklar oder möglicherweise falsch gelaufen ist? Hört sie zunächst zu, ermittelt sorgfältig und versucht, ein Missverständnis aufzuklären? Oder greift sie sofort zur Strafanzeige? Bürger sind keine Verdachtsfälle auf zwei Beinen. Bevor der Staat seine schärfsten Instrumente einsetzt, muss er sich wenigstens die Mühe machen, den Sachverhalt vollständig zu verstehen. Wer diesen elementaren Schritt überspringt, beschädigt das Vertrauen in die gesamte Verwaltung.“

Besonders schwer wiegt nach Ansicht der FDP-Fraktion die fehlerhafte Rechtsbelehrung in dem von der Stadt verwendeten Formular. Darin wurde die Bürgerin auf „§ 107 Strafgesetzbuch“ als Vorschrift über die Strafbarkeit einer mehrfachen Wahl hingewiesen. Tatsächlich regelt § 107 StGB die Wahlbehinderung mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt. Die Wahlfälschung ist dagegen in § 107a StGB geregelt.

Dazu Putzke: „Die Stadt hat den falschen Paragrafen zitiert und daraus auch noch eine Rechtsbelehrung gebaut. Wer § 107 und § 107a StGB nicht auseinanderhalten kann, sollte etwas vorsichtiger auftreten, bevor er einer Bürgerin versuchte Wahlfälschung vorwirft. Aus deren Unterschrift leitete die Verwaltung einen schweren Straftatverdacht ab; bei der eigenen juristischen Sorgfalt nahm sie es dagegen deutlich lockerer. Die Stadt schwang die Strafrechtskeule und traf nicht einmal die richtige Strafnorm. Mehr behördliche Selbstgerechtigkeit auf engem Raum ist kaum möglich.“

Mit der Anfrage soll unter anderem geklärt werden, wer die Strafanzeige entschieden und gebilligt hat, ob der damalige Oberbürgermeister sowie die Leitungen von Wahlamt und Rechtsamt eingebunden waren und welche Ermittlungen die Stadt in den mehr als zwei Monaten vor der Anzeige überhaupt vorgenommen hat. Außerdem verlangt die FDP-Fraktion Auskunft darüber, ob es eine gesetzliche oder interne Verpflichtung zur Anzeigeerstattung gab, wie viele vergleichbare Fälle bei der Stichwahl auftraten und gegen wie viele weitere Bürger Strafanzeige erstattet wurde. Schließlich soll die Stadt erklären, ob sie das fehlerhafte Formular inzwischen korrigiert hat und ob sie bereit ist, sich bei der betroffenen Bürgerin zu entschuldigen.

Putzke sieht in seiner Tätigkeit als Verteidiger und Stadtrat keinen Widerspruch: „Als Strafverteidiger kenne ich die Akte und weiß, welche völlig unnötigen Belastungen diese Anzeige ausgelöst hat. Als Stadtrat will ich wissen, wie es zu dieser Eskalation kommen konnte und welche Konsequenzen die Verwaltung daraus zieht. Staatliche Macht muss sich rechtfertigen – gerade dann, wenn sie einen einzelnen Bürger trifft. Mit ein paar allgemeinen Floskeln wird die Stadt diesen Vorgang nicht erledigen können. Sie schuldet nicht nur der betroffenen Bürgerin, sondern allen Passauerinnen und Passauern klare Antworten.“

Die FDP-Fraktion erwartet eine vollständige schriftliche Beantwortung der Anfrage und konkrete Konsequenzen. „Die Einstellung des Ermittlungsverfahrens beendet die strafrechtliche Seite. Politisch und verwaltungsintern ist die Sache damit noch lange nicht erledigt. Die Stadt muss aufklären, Fehler eingestehen, das Formular korrigieren und dafür sorgen, dass künftig zuerst mit den Bürgern gesprochen wird, bevor man sie anzeigt“, so Putzke abschließend.