Eterna-Gelände: Nach der Antwort des Oberbürgermeisters ist der Vorgang aufgeklärt

Der Fehler lag nicht in der rechtlichen Prüfung, sondern in einem Vordruck: Nach der schriftlichen Antwort von OB Rother sieht die FDP-Fraktion den Eterna-Vorgang als vollständig aufgeklärt.

25.Oktober 2026

Die FDP-Fraktion betrachtet den Vorgang um die Verzichtserklärung der Stadt Passau zum ehemaligen Eterna-Gelände in der Medienstraße 12 als aufgeklärt. Die schriftliche Antwort von Oberbürgermeister Andreas Rother auf die Anfrage der Fraktion vom 6. Oktober 2026 macht nachvollziehbar, wie es zu der fehlerhaften Erklärung vom 5. August 2025 kommen konnte.

„Wir begrüßen die ausführliche Antwort des Oberbürgermeisters ausdrücklich. Sie geht in entscheidenden Punkten über das hinaus, was zuvor im Bauausschuss mitgeteilt worden war, und bringt die notwendige Klarheit. Dafür bedanken wir uns“, sagt Fraktionsvorsitzender Prof. Dr. Holm Putzke.

Die rechtliche Prüfung war richtig, der Fehler lag bei der Erklärung

Nach der Darstellung des Oberbürgermeisters hatte das Stadtplanungsamt bereits im Juli 2025 zutreffend festgestellt, dass für das rund 40.000 Quadratmeter große Grundstück in der Medienstraße 12 kein gesetzliches Vorkaufsrecht bestand. Dieses Ergebnis wurde auch dem Liegenschaftsamt mitgeteilt.

Der Fehler entstand erst im weiteren Ablauf: Eterna hatte der Stadt einen Vordruck für eine Verzichtserklärung geschickt, der neben der Medienstraße 12 auch zwei Grundstücke an der Innstraße umfasste. Für diese beiden Grundstücke bestand tatsächlich ein Vorkaufsrecht, das die Stadt nicht ausüben wollte. Das Liegenschaftsamt verwendete den Vordruck jedoch auch für die Medienstraße 12 und erklärte damit den Verzicht auf ein Recht, das dort gar nicht bestand.

„Damit steht fest, dass die Stadt beim Eterna-Gelände in der Medienstraße kein bestehendes Vorkaufsrecht leichtfertig aufgegeben hat. Die rechtliche Prüfung war von Anfang an korrekt. Der Fehler bestand allein darin, dass anschließend eine Erklärung abgegeben wurde, deren Inhalt mit dem Ergebnis dieser Prüfung nicht übereinstimmte. Das ist ein wesentlicher Unterschied“, sagt Putzke.

Auch ein unmaßgeblicher Fehler sollte sich nicht wiederholen

Die Fraktion teilt die Einschätzung des Oberbürgermeisters, dass es sich um einen rechtlich unmaßgeblichen Fehler handelt. Die Verwaltung sollte daraus trotzdem eine Lehre ziehen. „Auch ein rechtlich unmaßgeblicher Fehler bleibt ein Fehler. Eine Stadtverwaltung sollte grundsätzlich keine Verzichtserklärungen über Rechte abgeben, die ihr gar nicht zustehen. Solche Erklärungen stiften unnötige Verwirrung und widersprechen dem Anspruch an eindeutiges, sorgfältiges und transparentes Verwaltungshandeln“, sagt Putzke.

Gerade bei vorformulierten Erklärungen müsse künftig darauf geachtet werden, dass ihr Inhalt mit den zuvor getroffenen rechtlichen Feststellungen übereinstimmt. Das sei keine Frage übertriebener Förmelei, sondern ordnungsgemäßen Verwaltungshandelns.

Die Nachfragen waren notwendig

Die Fraktion hatte in den Sitzungen des Bauausschusses vom 15. Juli und 24. September 2026 nachgefragt und anschließend eine schriftliche Anfrage gestellt. „Wären die Zusammenhänge bereits in den Ausschusssitzungen so umfassend und nachvollziehbar dargestellt worden wie jetzt in der schriftlichen Antwort, hätte es keine weiteren Nachfragen gegeben“, sagt Putzke. Gerade darin liege der Sinn parlamentarischer Kontrolle: Unklare Vorgänge müssten hinterfragt werden, bis der tatsächliche Sachverhalt feststehe.

„Unsere Nachfragen haben dazu beigetragen, einen zunächst durchaus irritierenden Vorgang vollständig aufzuklären. Nun wissen wir, dass die rechtliche Prüfung korrekt war, wo der Fehler tatsächlich entstand und weshalb daraus kein Nachteil hinsichtlich eines vermeintlichen Vorkaufsrechts an der Medienstraße 12 entstanden sein kann. Das ist ein gutes Ergebnis“, sagt Putzke. „Es geht uns nicht darum, Fehler künstlich aufzubauschen oder Schuldige zu suchen. Uns geht es um Aufklärung, Transparenz und darum, dass aus Fehlern gelernt wird. Mit der Antwort des Oberbürgermeisters sind für uns alle wesentlichen Fragen beantwortet. Die Angelegenheit ist damit abgeschlossen.“

Zur Anfrage mit der Antwort des Oberbürgermeisters: Eterna-Gelände: Verzicht auf ein Vorkaufsrecht, das es nicht gab. Wer hat entschieden?. Die erste Pressemitteilung vom 6. Oktober 2026: Eterna-Gelände: Kein Vorkaufsrecht, aber ein Verzicht mit Stadtsiegel. Die Pressemitteilung als PDF: Pressemitteilung vom 24. Oktober 2026.