Straßenreinigungsgebühren ab 2027: Wirtschaftlichkeit prüfen, Reinigungsklassen neu ordnen, Kosten senken

Status
An Verwaltung übermittelt
Antragsteller
FDP-Fraktion
Kategorie
Antrag
Gremium
Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen, Plenum
Themenbereich
Sicherheit, Ordnung, Sauberkeit, Solide Finanzen, starke Verwaltung
An Verwaltung übermittelt:
25. Oktober 2026
Antwort von Verwaltung erhalten:
Beratung im Ausschuss
Beratung im Plenum
Drucksache (Ratsinfo):

Zusammenfassung

Das Wichtigste in Kürze: Die Stadt will die Straßenreinigungsgebühren ab 2027 teils um mehr als ein Viertel erhöhen. Schon heute ist Passau deutlich teurer als andere niederbayerische Städte: Nach der Erhöhung läge die wöchentliche Reinigung rund 128 Prozent über Deggendorf und rund 131 Prozent über Landshut. Für ein Grundstück mit 30 Metern Straßenfront wären das 191,10 Euro im Jahr statt 84 Euro in Deggendorf. Die FDP-Fraktion will die vollständige Kalkulation sehen, die Wirtschaftlichkeit prüfen lassen, die Reinigungsklassen am tatsächlichen Bedarf ausrichten und die Erhöhung zurückstellen, bis diese Grundlagen vorliegen.

StadtJahresgebühr je Frontmeter (wöchentliche Reinigung)
Passau ab 2027 (geplant)6,37 €
Deggendorf2,80 €
Landshut2,76 €
Straubing (ohne Gehwegreinigung)1,80 €

Antrag / Anfrage

I. Schriftliche Anfrage

  1. Kalkulation: Vorlage der vollständigen Gebührenkalkulation für 2027 und 2028 mit allen Kostenpositionen, Erlösen, Reinigungseinheiten, veranlagten Frontmetern je Klasse und der Kostenverteilung zwischen Gebührenzahlern und Allgemeinheit.
  2. Kostensteigerungen seit 2021: Jährliche Entwicklung von Personal-, Fahrzeug-, Energie-, Wartungs-, Reparatur-, Entsorgungs- und Verwaltungskosten und ihr Anteil an der geplanten Erhöhung.
  3. Vergleich: Welche Unterschiede gegenüber Deggendorf, Straubing und Landshut erklären die höheren Gebühren? Kosten je gereinigtem Straßenkilometer im Vergleich.
  4. Effizienz: Beschäftigte, Fahrzeuge, Arbeitsstunden, gereinigte Strecken, Kosten je Stunde, Durchgang und Kilometer, Anteil von Leerfahrten.
  5. Reinigungsklassen: Wann wurde der Bedarf zuletzt überprüft? Warum gibt es keine Stufen mit drei oder fünf Reinigungen pro Woche und keine 14-tägige Klasse?
  6. Bedarfsgerechte Reinigung: Wurde eine Anpassung an Verschmutzung, Jahreszeit und Verkehr geprüft, und welche Einsparungen wären möglich?
  7. Kostenverteilung und Einnahmen: Begründung für die Änderung des Verteilungsschlüssels von 50:50 auf 43:57, Erstattungen durch Verursacher und Veranstalter, Mittel aus dem Einwegkunststofffonds.
  8. Einsparungen: Welche Maßnahmen könnten die Erhöhung vermeiden oder verringern, beziffert und mit Alternativberechnung der Gebührensätze?

II. Anträge zur Beschlussfassung

Der Stadtrat möge nach Vorberatung in den zuständigen Ausschüssen beschließen:

  1. Neustrukturierung der Reinigungsklassen: Die Verwaltung legt einen Entwurf zur Neufestlegung vor und prüft eine stärker am Bedarf orientierte Abstufung von einmal monatlich über 14-tägig, wöchentlich, zwei-, drei- und fünfmal bis siebenmal wöchentlich. Ziel ist eine echte Optimierung des Aufwands, keine bloße Umverteilung.
  2. Überprüfung aller Straßen: Das gesamte Straßenverzeichnis wird nach tatsächlichem Reinigungsbedarf überprüft, besonders kritisch die Klasse IV mit sieben Reinigungen pro Woche, mit straßenbezogener Übersicht und Einsparschätzung.
  3. Bedarfsgerechte und saisonale Reinigung: Konzept für eine am Verschmutzungsaufkommen ausgerichtete Reinigung, etwa häufiger bei Laubfall und seltener in Zeiten geringer Verschmutzung.
  4. Interkommunaler Wirtschaftlichkeitsvergleich: Systematischer Vergleich mit mindestens Deggendorf, Straubing und Landshut anhand von Gesamtkosten, Kosten je Kilometer und Durchgang, Personal- und Fahrzeugkosten, Leistungsumfang und Organisationsform, mit Handlungsempfehlungen.
  5. Verursachergerechte Finanzierung: Alle zulässigen Möglichkeiten nutzen, Sonderreinigungen den Verursachern zuzuordnen, und Erstattungen aus dem Einwegkunststofffonds vollständig beantragen.
  6. Neukalkulation: Die Gebühren werden auf Grundlage der erzielbaren Einsparungen neu kalkuliert, mit den nötigen Satzungsentwürfen.
  7. Entscheidungsgrundlage für die jetzige Erhöhung: Vor dem Beschluss über die Gebühren 2027 und 2028 erhält der Stadtrat die vollständige Kalkulation und eine Stellungnahme zum Gebührenabstand. Liegen diese Unterlagen nicht vor, wird die Entscheidung zurückgestellt.

Begründung

Dass kommunale Leistungen teurer werden, ist nicht ungewöhnlich. Außergewöhnlich ist, wie teuer die Straßenreinigung in Passau im Vergleich zu anderen niederbayerischen Städten schon heute ist und nach der geplanten Erhöhung erst recht wäre. Unterschiedliche Gebührensätze lassen nicht automatisch auf unterschiedliche Wirtschaftlichkeit schließen, denn Leistungsumfang und Kostenverteilung können abweichen. Der Abstand ist aber so groß, dass der Hinweis auf allgemeine Kostensteigerungen nicht genügt.

Besonders überprüfungsbedürftig ist die Passauer Struktur mit nur vier Reinigungsklassen. Zwischen zwei und sieben Reinigungen pro Woche gibt es keine Zwischenstufe. Andere Städte zeigen, dass es differenzierter geht: Landshut kennt 14-tägige bis mindestens viermal wöchentliche Reinigung, Straubing unterscheidet elf Reinigungsklassen. Mehr Klassen allein sparen nichts. Entscheidend ist, dass die tatsächlich durchgeführten Reinigungen am Bedarf ausgerichtet werden.

Eine bloße Verschiebung von Kosten zwischen Gebührenzahlern und allgemeinem Haushalt ist keine Einsparung, denn beides tragen am Ende die Bürgerinnen und Bürger. Es geht nicht darum, notwendige Reinigung einzuschränken, sondern denselben Standard möglichst wirtschaftlich zu erreichen. Gerade in der angespannten Haushaltslage muss auch die Straßenreinigung ihren Beitrag leisten.

Quellen

  • Veröffentlichte Straßenreinigungsgebühren der Städte Deggendorf, Landshut und Straubing
  • Beschlussvorlage der Stadt Passau zur Neufestsetzung der Straßenreinigungsgebühren ab 2027

Öffentliche Diskussion

Abonnieren
Benachrichtigen bei
guest
0 Kommentare