ch bitte deshalb um rasche und schriftliche Aufklärung folgender Fragen:
- Welche Zahl ist aus Sicht der Stadtverwaltung zutreffend: Führt ein Lkw-Durchfahrtsverbot am Anger zu einer Reduzierung von etwa 70 Lkw pro 24 Stunden, von etwa 500 Fahrzeugen pro 24 Stunden oder zu einer anderen Zahl?
- Auf welcher konkreten Datengrundlage beruht die Zahl von etwa 70 Lkw pro 24 Stunden? Ich bitte um vollständige Darstellung des Rechenwegs, insbesondere der zugrunde gelegten Verkehrszählungen, Fahrzeugklassen, Bezugsjahre und Tageszeiträume.
- Wie erklärt die Verwaltung die Abweichung zu den von Herrn Moosbauer und den Angerern genannten Zahlen aus der PTV-Untersuchung beziehungsweise der PNP-Berichterstattung?
- Beziehen sich die Zahlen „70“ und „500“ auf denselben Sachverhalt? Falls nein: Worin liegen die Unterschiede hinsichtlich Fahrzeugklasse, Transitbegriff, Streckenbezug, Quelle-Ziel-Beziehung, Bezugsjahr und Methodik?
- Ist die Berechnung der Verwaltung methodisch tragfähig, wenn der Anteil des Durchgangsverkehrs am Gesamtverkehr auf die Gruppe der Lkw über 7,5 Tonnen übertragen wird? Wurde dies gutachterlich oder fachbehördlich bestätigt?
- Wurden die Regierung von Niederbayern, das Staatliche Bauamt und die Polizei bei ihren Stellungnahmen mit der Zahl von 70 Lkw pro 24 Stunden befasst? Falls ja: mit welchem Rechenweg? Falls nein: auf welcher Zahlenbasis erfolgten die Stellungnahmen?
- Würde sich die rechtliche Bewertung eines Lkw-Durchfahrtsverbots ändern, wenn nicht von 70, sondern von einer deutlich höheren Zahl auszugehen wäre?
- Wurde der Ausschuss ausdrücklich darauf hingewiesen, dass zu den Zahlen aus der PTV-Untersuchung und der von der Verwaltung genannten Zahl erhebliche Abweichungen bestehen? Falls nein: warum nicht?
- Warum wurden die Schreiben der Regierung von Niederbayern, des Staatlichen Bauamts und der Polizei nicht vollständig als öffentliche Unterlagen zur Verfügung gestellt? Es handelt sich um Stellungnahmen zu einem öffentlichen Tagesordnungspunkt. Gründe für eine Geheimhaltung sind für mich nicht ersichtlich.
- Werden diese Schreiben unverzüglich der Öffentlichkeit zugänglich gemacht, insbesondere über das Ratsinformationssystem? Falls nein: mit welcher konkreten Begründung?
- Welche kurzfristigen Alternativen prüft die Verwaltung zur Entlastung der Anwohnerinnen und Anwohner am Anger, falls ein umfassendes Lkw-Durchfahrtsverbot rechtlich nicht durchsetzbar sein sollte? In Betracht kommen aus meiner Sicht insbesondere ein Lkw-Nachtfahrverbot, eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h, weitere Lärmschutzmaßnahmen sowie die Prüfung einer Mautstrecke beziehungsweise einer Mautsteuerung zwischen Hutthurm und Passau auf der B12.
- Ist die Verwaltung bereit, den Vorgang erneut in den zuständigen Ausschuss einzubringen, bevor aus der gestrigen Kenntnisnahme politisch oder verwaltungsintern der Schluss gezogen wird, das Thema sei erledigt?
Besonders kritisch sehe ich, dass die maßgeblichen Schreiben der Regierung von Niederbayern und des Staatlichen Bauamts offenbar nur in der Sitzung präsentiert, aber nicht der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden. Das ist bei einem derart konfliktträchtigen öffentlichen Thema nicht akzeptabel. Die Bürgerinnen und Bürger, insbesondere die Betroffenen am Anger, müssen sich selbst mit den Argumenten der Fachbehörden auseinandersetzen können. Transparenz ist hier keine freiwillige Serviceleistung, sondern Voraussetzung für Vertrauen in Verwaltung und Stadtrat.
Ich bitte um kurzfristige Beantwortung dieser Anfrage und um unverzügliche Veröffentlichung der genannten Schreiben.