Verkauf Eterna-Grundstück

Status
An Verwaltung übermittelt
Antragsteller
FDP-Fraktion
Kategorie
Anfrage
Gremium
Ausschuss für Wirtschaft, Marketing und Arbeit
Themenbereich
Wirtschaft, Arbeit, Internationales
An Verwaltung übermittelt:
8. Juni 2026
Antwort von Verwaltung erhalten:
18. Juni 2026
Beratung im Ausschuss
Beratung im Plenum

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Rother,

wir bitten Sie, die nachstehende Anfrage gemäß der Geschäftsordnung des Stadtrats auf die Tagesordnung des Stadtentwicklungsausschusses zu setzen und durch die Verwaltung beantworten zu lassen. Anlass ist der jüngst bekannt gewordene Erwerb des rund 40.000 m² (ca. 4 ha) großen ehemaligen Eterna-Hauptstandorts im Gewerbegebiet Sperrwies durch die Karl-Gruppe (Hengersberg), die das unmittelbar an der A3 gelegene, voll erschlossene Areal als gemischt genutzten Gewerbepark neu entwickeln will. Eterna hatte den Neubau in der Sperrwies im Jahr 1993 bezogen; nach öffentlich zugänglichen Angaben war die öffentliche Hand an der seinerzeitigen Flächenbereitstellung beteiligt. Vor diesem Hintergrund möchten wir die damaligen Verkaufskonditionen, etwaige vertragliche Sicherungsrechte der Stadt, ein mögliches gemeindliches Vorkaufsrecht sowie die gewerblichen Entwicklungsperspektiven für Passau geklärt wissen.

Wir bitten um Beantwortung der folgenden Fragen:

  1. Seinerzeitiger Verkauf und Konditionen
    1. Zu welchem Zeitpunkt und zu welchen Konditionen (Kaufpreis je m², Gesamtpreis, etwaige Vergünstigungen und Auflagen) wurde das betreffende Grundstück im Gewerbegebiet Sperrwies seinerzeit von der Stadt Passau oder einer städtischen Gesellschaft an Eterna veräußert bzw. überlassen?
    2. Wie verhält sich der damalige Quadratmeterpreis zu den heute in diesem Gebiet üblichen Boden- bzw. Verkehrswerten (bitte unter Angabe der aktuellen Bodenrichtwerte)?
    3. Wurde das Grundstück damals zu Marktkonditionen oder zu vergünstigten Konditionen – etwa zum Zweck der Ansiedlungs- und Wirtschaftsförderung – abgegeben?
  2. Vertragliche Sicherungsrechte der Stadt
    1. Enthielt der seinerzeitige Vertrag Sicherungsinstrumente zugunsten der Stadt, insbesondere ein Wiederkaufs- bzw. Rückkaufsrecht, eine Bau- oder Nutzungsverpflichtung, eine Mehrerlös- bzw. Nachzahlungsklausel oder ein Ankaufsrecht für den Fall der Weiterveräußerung oder Betriebsaufgabe?
    2. Falls ja: Wurden diese Rechte mit Blick auf die Insolvenz von Eterna und die nunmehrige Weiterveräußerung geprüft – und mit welchem Ergebnis? Falls nein: Aus welchen Gründen wurde seinerzeit auf solche Sicherungen verzichtet?
  3. Gemeindliches Vorkaufsrecht
    1. Besteht für das Areal ein gemeindliches Vorkaufsrecht (allgemeines Vorkaufsrecht nach § 24 BauGB bzw. besonderes Vorkaufsrecht auf Grundlage einer Satzung nach § 25 BauGB)? Wurde das Bestehen eines Vorkaufsrechts anlässlich des aktuellen Verkaufs geprüft?
    2. Wann wurde der Stadt der Kaufvertrag mitgeteilt, und läuft bzw. lief die dreimonatige Ausübungsfrist nach § 28 Abs. 2 BauGB? Wurde ein Negativzeugnis erteilt oder die Ausübung eines Vorkaufsrechts erwogen?
  4. Beteiligung von Stadt, WGP und Wirtschaftsförderung
    1. War die Stadt Passau, die Wohnungs- und Grundstücksgesellschaft Passau mbH (WGP) oder die städtische Wirtschaftsförderung in den Verkaufsprozess eingebunden oder über die beabsichtigte Veräußerung informiert? Wurde der Stadt bzw. der WGP ein Erwerb angeboten, und wurde ein Erwerb durch die Stadt oder die WGP geprüft?
    2. Wie bewertet die Verwaltung den Umstand, dass – wie wiederholt kommuniziert – in Passau kaum verfügbare Gewerbeflächen für Ansiedlungen vorhanden sind, gleichzeitig aber eine rund 4 ha große, erschlossene Gewerbefläche an einen auswärtigen Investor veräußert wurde, ohne dass die Stadt sie für eigene Entwicklungs- oder Ansiedlungsziele gesichert hat?
  5. Gewerbliche Entwicklungsperspektiven
    1. Liegen der Stadt aktuell Anfragen von Unternehmen nach Gewerbe- oder Ansiedlungsflächen vor, die mangels verfügbarer städtischer Flächen nicht bedient werden konnten? Wenn ja, in welchem Umfang (Anzahl der Anfragen, Flächenbedarf)?
    2. Welche Konzepte oder Perspektiven verfolgt die Stadt für die gewerbliche Entwicklung dieses Standorts, und in welcher Form steht sie mit der Karl-Gruppe über die künftige Nutzung im Austausch?
    3. Welche Schlussfolgerungen zieht die Verwaltung aus diesem Vorgang für die künftige städtische Grundstücks- und Flächenvorratspolitik?

Mit dem Erwerb des ehemaligen Eterna-Hauptstandorts hat die Karl-Gruppe ein rund 40.000 m² großes, voll erschlossenes Gewerbeareal in unmittelbarer Lage an der A3 übernommen und beabsichtigt, es als Gewerbepark neu zu entwickeln. Die Revitalisierung einer brachgefallenen Industriefläche und die Schaffung neuer Arbeitsplätze sind grundsätzlich zu begrüßen.

Gleichwohl wirft der Vorgang Fragen nach der Rolle und der Vorsorge der Stadt auf. Das Areal geht auf einen Standort zurück, den Eterna 1993 als Neubau im Gewerbegebiet Sperrwies bezogen hat; werden Gewerbegrundstücke von Kommunen zu vergünstigten Konditionen abgegeben, ist es übliche und gebotene Praxis, das öffentliche Interesse durch Sicherungsinstrumente – etwa Bauverpflichtungen, Wiederkaufsrechte oder Mehrerlösklauseln – abzusichern. Ob und in welchem Umfang dies hier geschah und ob solche Rechte anlässlich der Insolvenz und der Weiterveräußerung geprüft wurden, ist für die Beurteilung des Umgangs mit kommunalem Vermögen wesentlich.

Hinzu kommt die Frage eines gemeindlichen Vorkaufsrechts. Steht der Gemeinde ein Vorkaufsrecht nach §§ 24, 25 BauGB zu, kann es nur binnen drei Monaten nach Mitteilung des Kaufvertrags durch Verwaltungsakt ausgeübt werden (§ 28 Abs. 2 BauGB) und nur, wenn das Wohl der Allgemeinheit dies rechtfertigt (§ 24 Abs. 3 BauGB). Angesichts der zeitlichen Nähe des Verkaufs ist eine zeitnahe Klärung geboten.

Schließlich besteht ein Spannungsverhältnis zwischen dem wiederholt benannten Mangel an verfügbaren Gewerbeflächen für Ansiedlungen in Passau und der Veräußerung einer großen, erschlossenen Fläche an einen auswärtigen Investor. Die Anfrage zielt darauf, transparent zu machen, ob die Stadt und ihre Gesellschaften – insbesondere die WGP – frühzeitig eingebunden waren, ob ein Erwerb durch die Stadt geprüft wurde und welche Schlüsse für eine vorausschauende Flächenvorrats- und Wirtschaftsförderungspolitik zu ziehen sind.

Sehr geehrter Herr Stadtrat Prof. Dr. Putzke,

 

Oberbürgermeister Rother hat Ihre Anfrage erhalten. Da er selbstverständlich höchstes Interesse an der weiteren Entwicklung der Liegenschaft hat, hat er auch umgehend ein Gespräch mit dem Investor geführt.

Im Auftrag des Oberbürgermeisters kann ich Ihnen mitteilen, dass eine Berichterstattung zu dem Thema im nächsten Ausschuss für Bauen und Liegenschaften erfolgen wird.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Maria Proske

Leiterin

Büro des Oberbürgermeisters

Öffentlichkeitsarbeit und Pressestelle

Digitalisierung, Information und Kommunikation

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