Konkreter Fraktionsantrag zur Verkehrslösung Altstadt – Der Lackmustest für die urbane Dynamik

Status
Anliegen an FDP Fraktion übermittelt
Antragsteller

anonym

Kategorie
Bürger Idee
Gremium
Themenbereich
An Verwaltung übermittelt:
Antwort von Verwaltung erhalten:
Beratung im Ausschuss
Beratung im Plenum

Lieber Holm, lieber Georg, lieber Sebastian,

in eurem Wahlprogramm habt ihr völlig zu Recht gefordert: "Wir verbinden Tradition mit Innovation, moderne Arbeitswelten mit lebendigen Quartieren, digitale Chancen mit persönlicher Nähe. Klar in den Zielen, pragmatisch in der Umsetzung". Zudem habt ihr die fehlende Umsetzung der "Smart City" kritisiert und eine faire finanzielle Beteiligung der touristischen Gäste an der städtischen Infrastruktur gefordert. 

Es ist an der Zeit, diese rhetorischen Forderungen in harte, parlamentarische Fakten zu übersetzen und die Verwaltung aus ihrer Komfortzone zu zwingen.

Als Beobachter der städtischen Ausschüsse stelle ich fest: Das Baureferat blockiert Verkehrslösungen in der Altstadt reflexartig mit dem Verweis auf § 45 StVO (qualifizierte Gefahrenlage) und fehlende Ausweichflächen. Um diese "Architektur der Ausreden" zu durchbrechen, übergebe ich euch hiermit einen fertig ausgearbeiteten, juristisch geprüften Fraktionsantrag für ein 3-Säulen-Mobilitätskonzept (Digitale Vorwarnstufe, Terminal Racklau, E-Shuttle).

Dieser Antrag ist bewusst als Prüfauftrag formuliert. Er kostet in dieser Phase kein Steuergeld, zwingt Oberbürgermeister Rother und die Verwaltung jedoch, öffentlich Farbe zu bekennen:

1. Zur Digitalisierung: Wer eine rein digitale Info-Schleuse vor der Altstadt ablehnt, beerdigt den "Smart City"-Gedanken vorsätzlich.

2. Zur Planungshoheit: Die Racklau muss endlich vom abstrakten Wahlkampfthema zum konkreten Planungsobjekt (Mobilitäts-Hub) werden. 

3. Zum Haushalt: Die Finanzierung der E-Shuttles über eine Anhebung der Schiffsanlegegebühren (Art. 8 BayKAG) entlastet den städtischen Haushalt und setzt das Verursacherprinzip konsequent um.

Ich reiche euch dieses Konzept ein, da ihr als Fraktion den direkten parlamentarischen Hebel besitzt, dieses drängende Thema auf die Tagesordnung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Verkehr zu setzen.

Ich werde die Behandlung dieses Konzepts in den Gremien minutiös für meine laufenden Buchprojekte ("Urbane Dynamik: Passau im Wandel") dokumentieren. Die Passauer Bürgerschaft hat ein Recht darauf zu erfahren, welche Fraktionen pragmatische Lösungen vorantreiben und wer weiterhin den Status quo verwaltet.

Ich freue mich auf eure zeitnahe Rückmeldung, wann ihr diesen Antrag formell einreichen werdet.

Beste Grüße,
Mario Lee
Beobachter aus dem Stadtrat & Autor

Der Stadtrat möge beschließen:

  1. Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, wie ein dreistufiges Mobilitätskonzept zur Entlastung der Altstadt aus digitaler Verkehrslenkung, einem Mobilitäts-Hub im Bereich Racklau und einem emissionsarmen Shuttle-Angebot rechtlich, organisatorisch und finanziell umgesetzt werden kann.
  2. Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, welche digitalen Informations- und Lenkungsmaßnahmen vor Einfahrt in die Altstadt kurzfristig realisierbar sind, insbesondere dynamische Hinweise zu Verkehrsbelastung, Parkraum, Zufahrtsmöglichkeiten, Reisebusabwicklung, Ausweichrouten sowie Verknüpfungen mit bestehenden städtischen Informations-, Parkleit- und Mobilitätsangeboten.
  3. Soweit für einzelne Maßnahmen verkehrsrechtliche Anordnungen erforderlich wären, wird die Verwaltung gebeten, die rechtlichen Voraussetzungen nach dem Straßenverkehrsrecht darzustellen und zugleich darzulegen, welche rein informatorischen oder freiwilligen Lenkungsmaßnahmen ohne weitergehende verkehrsrechtliche Anordnung möglich sind.
  4. Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, ob und unter welchen Voraussetzungen der Bereich Racklau als Mobilitäts-Hub für Besucher-, Reisebus- und Shuttleverkehre entwickelt werden kann. Dabei sollen insbesondere Flächenverfügbarkeit, Erschließung, Wendemöglichkeiten, sichere Ein- und Ausstiegsbereiche, Barrierefreiheit, Ladeinfrastruktur, Anbindung an den ÖPNV, Fuß- und Radwegeverbindungen sowie mögliche Alternativflächen dargestellt werden.
  5. Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, wie ein emissionsarmes Shuttle-Angebot zwischen einem möglichen Mobilitäts-Hub und der Altstadt ausgestaltet werden könnte, einschließlich Linienführung, Haltepunkten, Taktung, Betriebszeiten, Barrierefreiheit, Fahrzeuganforderungen, Betreiber- und Vergabemodellen sowie Schnittstellen zu bestehenden ÖPNV-Angeboten.
  6. Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, welche Finanzierungsmöglichkeiten für Planung, Investition und Betrieb bestehen. Dabei soll insbesondere dargestellt werden, ob und in welchem Umfang eine rechtlich zulässige Beteiligung touristischer Verkehre und Nutzungen, einschließlich einer Anpassung einschlägiger städtischer Gebühren im Bereich der touristischen Infrastruktur, zur Gegenfinanzierung herangezogen werden kann.
  7. Die Verwaltung wird gebeten, dem zuständigen Ausschuss einen Bericht mit rechtlicher Bewertung, Umsetzungsvarianten, grober Kosten- und Finanzierungsabschätzung, möglichen Förderprogrammen, Beteiligungsbedarf sowie einem realistischen Zeitplan für nächste Schritte vorzulegen.

Passau steht in der Altstadt vor der Aufgabe, touristische Verkehre, Liefer- und Anwohnerverkehr, Fußgängerströme sowie die Aufenthaltsqualität auf engem Raum besser miteinander zu vereinbaren. Bisherige Diskussionen zeigen, dass verkehrsrechtliche Anforderungen, begrenzte Flächen und fehlende Ausweichmöglichkeiten eine Umsetzung erschweren. Gerade deshalb ist ein strukturierter Prüfauftrag sinnvoll, der digitale Lenkung, geeignete Umstiegspunkte und emissionsarme Shuttle-Angebote zusammen betrachtet.

Ein solches Konzept kann die Altstadt entlasten, Orientierung für Besucher verbessern und zugleich die Erreichbarkeit für Bürgerinnen und Bürger, Handel, Gastronomie und Kultur sichern. Digitale Vorinformationen, ein Mobilitäts-Hub im Bereich Racklau und ein E-Shuttle-System können dazu beitragen, Verkehr bereits vor der sensiblen Altstadtlage zu ordnen. Für Passau entsteht dadurch die Chance, touristische Attraktivität und städtische Lebensqualität pragmatisch miteinander zu verbinden.

Die FDP-Fraktion verfolgt damit einen lösungsorientierten Ansatz, der nicht auf pauschale Verbote setzt, sondern auf Prüfung, Steuerung und finanzierbare Umsetzung. Kommunale Zuständigkeiten bestehen insbesondere bei Verkehrsplanung, Infrastruktur, Park- und Mobilitätsorganisation sowie bei der Ausgestaltung städtischer Angebote; die rechtlichen Grenzen sind jedoch sorgfältig zu beachten. Soweit straßenverkehrsrechtliche Anordnungen, Gebührenmodelle oder Betriebsformen rechtlich unsicher sind, sollen Verwaltung und Rechtsamt die Zulässigkeit, Zuständigkeiten und Finanzierungsmöglichkeiten belastbar prüfen.

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