Sofortige verkehrsplanerische Maßnahmen zur Entlastung des Römerplatzes durch Bus-Sperrverordnung

Status
Anliegen an FDP Fraktion übermittelt
Antragsteller

anonym

Kategorie
Bürger Idee
Gremium
Themenbereich
An Verwaltung übermittelt:
Antwort von Verwaltung erhalten:
Beratung im Ausschuss
Beratung im Plenum

Durch die statisch bedingte Sperrung der Luitpoldbrücke für schwere Fahrzeuge kommt es täglich zu einem gefährlichen Rückstau und Blockade-Situationen von Reisebussen im historischen Kern, insbesondere am Römerplatz. Die aktuelle Beschilderung ist für ortsunkundige Busfahrer unzureichend.
Ich beantrage hiermit:
1. Eine frühzeitige, gut sichtbare Beschilderung (bereits an den Zufahrtswegen zur Altstadt), die ein Durchfahrtsverbot für Reisebusse signalisiert.
2. Die Einrichtung einer temporären, befestigten Wendemöglichkeit oder eine geänderte Verkehrsführung, bevor Reisebusse den sensiblen Kernbereich (Römerplatz) erreichen.
3. Die unverzügliche Prüfung der verkehrsrechtlichen Anordnung durch das Ordnungsamt, um die Gefährdung der historischen Bausubstanz und die Blockade für Anwohner und Rettungsdienste zu beenden.

Der Stadtrat möge beschließen:

  1. Die Verwaltung wird gebeten, unverzüglich zu prüfen, ob und in welcher Form für Reisebusse ein frühzeitig erkennbares Durchfahrtsverbot beziehungsweise eine geeignete Zufahrtsbeschränkung in Richtung Altstadt und Römerplatz verkehrsrechtlich angeordnet werden kann.
  2. Soweit rechtlich möglich, soll die Verwaltung kurzfristig eine gut sichtbare, frühzeitige und eindeutige Beschilderung bereits an den maßgeblichen Zufahrtswegen zur Altstadt vorsehen, damit ortsunkundige Reisebusfahrer rechtzeitig auf die fehlende Durchfahrtsmöglichkeit und geeignete Ausweichrouten hingewiesen werden.
  3. Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, ob vor Erreichen des sensiblen Kernbereichs um den Römerplatz eine temporäre, verkehrssichere Wendemöglichkeit für Reisebusse eingerichtet oder alternativ eine geänderte Verkehrsführung angeordnet werden kann.
  4. Die zuständigen Stellen der Verwaltung, insbesondere die Straßenverkehrsbehörde, werden gebeten, die erforderlichen verkehrsrechtlichen Anordnungen unter Einbindung der Polizei sowie der zuständigen Stellen für Feuerwehr, Rettungsdienst, ÖPNV, Tourismus und Denkmalschutz kurzfristig abzustimmen.
  5. Die Verwaltung wird gebeten, dem zuständigen Gremium zeitnah über das Ergebnis der Prüfung, die kurzfristig umsetzbaren Maßnahmen und einen möglichen Zeitplan zur Umsetzung zu berichten.

Durch die statisch bedingte Sperrung der Luitpoldbrücke für schwere Fahrzeuge entstehen im Bereich der Altstadt zunehmend problematische Verkehrssituationen mit Reisebussen. Besonders am Römerplatz kommt es zu Rückstau, Rangier- und Blockadesituationen, die für Anwohner, Fußgänger, Einsatzfahrzeuge und die historische Bausubstanz eine erhebliche Belastung darstellen. Die bisherige Beschilderung reicht offenkundig nicht aus, um ortsunkundige Busfahrer rechtzeitig vor dem Einfahren in den sensiblen Kernbereich zu warnen.

Frühzeitige und eindeutig erkennbare Hinweise sowie eine geordnete Wende- oder Umleitungsmöglichkeit würden die Verkehrssicherheit in der Altstadt unmittelbar verbessern. Davon profitieren Anwohner, Gewerbetreibende, Besucher und Rettungsdienste gleichermaßen, weil unnötige Blockaden und gefährliche Rangiermanöver vermieden werden. Zugleich wird der Schutz des historischen Stadtraums gestärkt, ohne den Reisebusverkehr pauschal aus dem Stadtgebiet zu verdrängen.

Die FDP-Fraktion verfolgt hierbei einen pragmatischen, finanzierbaren und lösungsorientierten Ansatz: Mit überschaubaren verkehrsplanerischen Maßnahmen kann kurzfristig Entlastung geschaffen werden, bevor größere bauliche oder strukturelle Lösungen greifen. Beschilderung, temporäre Verkehrsführung und mögliche Wendemöglichkeiten liegen grundsätzlich im kommunalen Gestaltungsspielraum, müssen jedoch fachlich und verkehrsrechtlich durch die zuständigen Stellen geprüft und angeordnet werden. Soweit rechtliche Abwägungen oder Zuständigkeitsfragen betroffen sind, sollte die Verwaltung beziehungsweise das Rechtsamt eine zügige Prüfung vornehmen.

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