Single Point of Contact für Unternehmen und Gründer sowie Aufbau eines aktiven Fördermit- telmanagements

Status
Zur Diskussion in Ausschuss verwiesen
Antragsteller
FDP-Fraktion
Kategorie
Antrag
Gremium
Ausschuss für Wirtschaft, Marketing und Arbeit
Themenbereich
Wirtschaft, Arbeit, Internationales, Solide Finanzen, starke Verwaltung
An Verwaltung übermittelt:
16. Juni 2026
Antwort von Verwaltung erhalten:
Beratung im Ausschuss
2. Juli 2026
Beratung im Plenum

Die FDP-Fraktion beantragt, die Betreuung von Unternehmen und Gründern in Passau in einer zentralen, klar benannten Anlaufstelle nach dem Prinzip „ein Ansprechpartner, ein Weg“ (Single Point of Contact) zu bündeln und parallel ein aktives, gesamtstädtisches Fördermittelmanagement aufzubauen, das Förderprogramme von EU, Bund und Land systematisch erschließt. Beide Bausteine sind in zahlreichen vergleichbaren Kommunen erprobt, organisatorisch schlank umsetzbar und zu einem erheblichen Teil über eingeworbene Mittel bzw. eine Refinanzierung durch städtische Beteiligungen gegenfinanzierbar. Ziel ist ein schnellerer, verlässlicherer Standort und das Ausschöpfen von Fördermitteln, die Passau bislang nicht abruft.

1. Die Stadtverwaltung wird beauftragt, ein Konzept für einen verbindlichen Single Point of Contact für Unternehmen und Gründer vorzulegen. Dieser bündelt als zentrale Lotsenstelle die für Ansiedlung, Erweiterung, Gründung und Nachfolge relevanten Verwaltungsschritte, koordiniert die beteiligten Ämter intern und benennt je Anliegen eine feste verantwortliche Person als durchgängige Kontaktperson („Kümmerer“).

2. Das Konzept beschreibt insbesondere die verbindliche fall- bzw. fristbezogene Rückmeldung an die Unternehmen, eine digitale Eingangs- und Statusmöglichkeit sowie die Anbindung an den nach der EU-Dienstleistungsrichtlinie ohnehin vorzuhaltenden Einheitlichen Ansprechpartner.

3. Die Stadtverwaltung wird beauftragt, den Aufbau eines zentralen, gesamtstädtischen Fördermittelmanagements zu prüfen und ein Umsetzungsmodell vorzulegen. Aufgabe dieser Stelle ist es, Förderprogramme von EU, Bund und Land laufend zu beobachten, passende Programme für städtische Vorhaben und für die städtischen Beteiligungen zu identifizieren, Anträge zu koordinieren sowie Abruf und Verwendungsnachweis zu begleiten.

4. Das Konzept legt für beide Bausteine ausdrücklich die Gegenfinanzierung dar: für das Fördermittelmanagement insbesondere über eine anteilige Refinanzierung durch die städtischen Eigenbetriebe und Beteiligungen sowie über zusätzlich eingeworbene Fördermittel; geprüft wird ferner die Möglichkeit einer interkommunalen Zusammenarbeit mit Umlandgemeinden zur Kostenteilung.

5. Beide Konzepte werden dem Ausschuss innerhalb von sechs Monaten mit konkreten Vorschlägen zu organisatorischer Verortung, Personalbedarf, Kosten und Refinanzierung sowie messbaren Zielwerten (u. a. Bearbeitungs- und Rückmeldezeiten, Höhe eingeworbener Fördermittel) zur Entscheidung vorgelegt.

Ein zentraler Ansprechpartner für die Wirtschaft ist in der kommunalen Praxis Standard und kein Sonderweg. Das Deutsche Institut für Urbanistik (Difu) hat früh dokumentiert, dass zentrale Anlaufstellen in vielen Städten bestehen und in der Regel nicht nur Gründungen, sondern sämtliche Unternehmensbelange aus einer Hand betreuen; mit der EU-Dienstleistungsrichtlinie hat das Thema zusätzlich an Bedeutung gewonnen. Kommunen wie Hannover oder Rödermark verstehen ihre Wirtschaftsförderung ausdrücklich als „Lotse“ bzw. „Behördenlotse“ und organisieren den Service als One-Stop-Agency aus einer Hand. Rechtlich ist mit dem Einheitlichen Ansprechpartner nach der EU-Dienstleistungsrichtlinie (umgesetzt in den §§ 71a ff. Verwaltungsverfahrensgesetz) bereits ein Rahmen vorhanden, an den eine Passauer Lotsenstelle andocken kann.

Der Mehrwert ist messbar: kürzere Wege, verbindliche Rückmeldungen und eine feste Kontaktperson senken den Aufwand für Unternehmen, verkürzen Genehmigungs- und Ansiedlungsprozesse und stärken die Standortbindung bestehender Betriebe. Gerade weil die Stadt ihre Wirtschaftsförderung organisatorisch neu aufstellt, ist jetzt der richtige Zeitpunkt, das Service- und Lotsenprinzip verbindlich und überprüfbar zu verankern, statt es dem Zufall einzelner Zuständigkeiten zu überlassen.

Der zweite Baustein, das Fördermittelmanagement, ist finanzpolitisch besonders naheliegend. Bundesweit bleiben erhebliche Fördersummen ungenutzt, weil Kommunen die Programme personell nicht durchdringen; exemplarisch wurden Bundesmittel für kommunale Investitionen in Milliardenhöhe zeitweise nur etwa zur Hälfte abgerufen. Beratungshäuser weisen darauf hin, dass die Wahrscheinlichkeit, Fördergeld zu erhalten, durch ein professionelles Fördermittelmanagement deutlich steigt. Studien des Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und Raumforschung zeigen zudem, dass auch finanzschwache Kommunen mit gebündeltem Förder-Know-how vergleichbar gute Chancen auf Mittel haben.

Dass dies haushaltsschonend gelingt, belegen konkrete Vorbilder. Die Stadt Friedberg (Hessen) richtete ihr Fördermittelmanagement als zentrale Dienstleistungseinheit im Fachbereich Finanzen ein und startete mit einer halben Stelle; durch die anteilige Tätigkeit für die städtischen Eigenbetriebe refinanzieren diese rund 40 Prozent der Kosten, sodass der Kernhaushalt nur einen Bruchteil trägt – mit ausdrücklicher Option einer späteren interkommunalen Lösung. Die Entwicklungsagentur Region Heide betreibt gemeinsam mit Rendsburg seit 2016 eine interkommunale Fördermittel-Beratungsstelle und hat darüber rund 33 Millionen Euro eingeworben. Landesseitig unterstützt etwa Nordrhein-Westfalen seine Kommunen mit einer eigenen Plattform für das Fördermittelmanagement; der Bund stellt mit dem Praxisinstrument „zentrales Fördermittelmanagement“ Umsetzungshilfen bereit.

Beide Bausteine zahlen unmittelbar auf eine handlungsfähige, sparsame Verwaltung und einen wettbewerbsfähigen Wirtschaftsstandort ein. Sie sind organisatorisch schlank, an erprobten Modellen orientiert und so ausgestaltet, dass die Stadt zusätzliche Mittel erschließt, statt vor Ort kürzen zu müssen.

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