Schriftliche Anfrage zur Vertretungstätigkeit der weiteren Bürgermeister und des 3. Stellvertreters des Oberbürgermeisters in den Jahren 2023 bis 2026
In der konstituierenden Sitzung des Stadtrats am 6. Mai 2026 wurden die monatlichen Pauschalentschädigungen für den 2. und 3. Bürgermeister mit 3.900 Euro bzw. 3.000 Euro festgesetzt. Bereits in der zurückliegenden Stadtratsperiode 2020 bis 2026 erhielten der 2. und 3. Bürgermeister sowie der 4. Stellvertreter des Oberbürgermeisters jeweils eine monatliche Pauschalentschädigung in Höhe von 2.800 […]
