Das Wasserentnahme-Verbot im Landkreis Passau für oberirdische Gewässer gilt unbefristet

PNP
| 31.August 2026

Der Landkreis Passau verlängert das Verbot der Wasserentnahme aus oberirdischen Gewässern unbefristet.

Die zweite Verfügung, die Entnahmen aus Grundwasser und Versorgungsnetz einschränkt, gilt zunächst bis 15. September. Gegen diese hat Stadtrat Holm Putzke Anfechtungsklage beim Verwaltungsgericht Regensburg eingereicht; über den Eilantrag war zum Zeitpunkt des Berichts noch nicht entschieden. Bericht in der PNP vom 31. August 2026.

Siehe dazu auch die Anfrage der Fraktion: Niedrigwassersituation und Grundwasserlage – Handlungsbedarf im Stadtgebiet Passau