Zebrastreifen am ZOB

Status
Anliegen an FDP Fraktion übermittelt
Antragsteller

anonym

Kategorie
Bürger Idee
Gremium
Themenbereich
An Verwaltung übermittelt:
Antwort von Verwaltung erhalten:
Beratung im Ausschuss
Beratung im Plenum

Die Stadt bzw. der städtische Bauhof soll am Kreisverkehr am ZOB auf allen drei Aus-/Einfahrten Zebrastreifen installieren, damit Fußgänger in Zukunft sicher sie Straße überqueren können.

Der Stadtrat möge beschließen:

  1. Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, ob am Kreisverkehr beim ZOB in Höhe Dr.-Hans-Kapfinger-Straße 10 an allen drei Ein- und Ausfahrten Fußgängerüberwege, insbesondere Zebrastreifen, rechtlich und verkehrstechnisch eingerichtet werden können.
  2. Die Prüfung soll insbesondere die Verkehrssicherheit für Fußgänger, Sichtbeziehungen, Verkehrsfluss, Busverkehr am ZOB, Barrierefreiheit, Beleuchtung, Beschilderung, Markierung sowie erforderliche bauliche Anpassungen berücksichtigen.
  3. Soweit die Einrichtung rechtlich möglich und verkehrstechnisch vertretbar ist, wird die Verwaltung gebeten, die notwendigen Schritte zur verkehrsrechtlichen Anordnung und Umsetzung vorzubereiten.
  4. Falls Zebrastreifen an einzelnen oder allen Querungsstellen nicht möglich sind, wird die Verwaltung gebeten, geeignete alternative Maßnahmen zur sicheren Querung vorzuschlagen.
  5. Dem zuständigen Gremium sind das Prüfergebnis, ein Umsetzungsvorschlag, der voraussichtliche Kostenrahmen und ein möglicher Zeitplan vorzulegen.

Am Kreisverkehr am ZOB treffen Busverkehr, motorisierter Individualverkehr und zahlreiche Fußgängerinnen und Fußgänger auf engem Raum zusammen. Gerade an den Ein- und Ausfahrten besteht dadurch ein erhöhtes Bedürfnis nach klar erkennbaren und sicheren Querungsmöglichkeiten.

Zebrastreifen können die Orientierung für alle Verkehrsteilnehmer verbessern und dazu beitragen, Konflikte zwischen Fußverkehr und Fahrzeugverkehr zu verringern. Für die Bürgerinnen und Bürger würde dies den Weg zum ZOB, in die Innenstadt und zu umliegenden Einrichtungen sicherer und verlässlicher machen.

Die FDP-Fraktion verfolgt damit einen pragmatischen, finanzierbaren und lösungsorientierten Ansatz zur Verbesserung der Verkehrssicherheit. Soweit die Stadt für die betroffenen Flächen zuständig ist, erscheint eine Umsetzung durch die Verwaltung beziehungsweise den städtischen Bauhof grundsätzlich naheliegend; die verkehrsrechtliche Zulässigkeit, genaue Ausgestaltung und Zuständigkeit sind jedoch durch die Verwaltung beziehungsweise das Rechtsamt zu prüfen.

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