Hängebrücke Passau

Zustand und Fakten

Was die Bauwerksprüfung 2026 gefunden hat und was über die Brücke erzählt wird.

Bauwerksprüfung 2026

So steht es um die Brücke

Die Bilder stammen aus der Präsentation des Ingenieurbüros im Stadtrat. Sie zeigen, warum die Brücke heute nur noch bis 3,5 Tonnen befahren werden darf.

Was die Nachrechnung ergab

Für die Verkehrslast, für die die Brücke 1948 gebaut wurde, reicht die Tragfähigkeit nicht mehr. Beim Versteifungsträger wird der zulässige Wert um bis zu 21 Prozent überschritten. Mit der Grenze von 3,5 Tonnen ist die Standsicherheit laut Gutachter derzeit gewährleistet.

War die Sanierung 2017/2018 umsonst?

Laut Ingenieurbüro wurde damals fachgerecht saniert. Die genieteten Knoten ließen sich aber über dem Wasser nicht öffnen und nur von außen schützen. Streusalz aus dem Winterdienst und die vielen Spalten der Nietkonstruktion haben die Korrosion seither zurückgebracht.

Bild: Stadt Passau / schlaich bergermann partner (sbp), Machbarkeitsstudie 2026

Mythen-Check

Was über die Brücke erzählt wird und was stimmt

Mythos

„Die schweren Betonelemente auf der Brücke sind schuld, dass keine Busse mehr drüberfahren dürfen.“

Fakt

Die Betonelemente spielen für die Statik praktisch keine Rolle. Sie liegen gleichmäßig verteilt auf der Brücke und sind keine punktuelle Belastung. Ihre Aufgabe ist eine andere: Sie halten Schnee und Streusalz von den empfindlichen Stellen der Konstruktion fern und schützen sie so vor Korrosion. Dass keine großen Busse mehr fahren dürfen, liegt am Zustand der Tragseile und der genieteten Verbindungen.

Mythos

„Die Sprengungen für den Radtunnel am Georgsberg haben die Brücke beschädigt.“

Fakt

Die Sprengungen beim Bau des Fuß- und Radtunnels haben mit den heutigen Problemen nichts zu tun. Das Problem sind die Tragseile aus dem Jahr 1948, deren Inneres sich nicht zuverlässig prüfen lässt, und Schäden an den genieteten Verbindungen. Gerade wegen der nahen Seilverankerung hat der Stadtrat 2023 beschlossen, den Tunnelbau eng von Fachbüros begleiten zu lassen.

Mythos

„Die Brücke ist einsturzgefährdet.“

Fakt

Mit den heutigen Gewichtsgrenzen darf sie laut Gutachten weiter genutzt werden und wird regelmäßig geprüft. Mittelfristig ist aber eine umfassende Lösung nötig.

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Kurz erklärt

Fragen und Antworten

Ist die Hängebrücke einsturzgefährdet?

Nein. Mit den heutigen Gewichtsgrenzen darf sie laut Gutachten weiter genutzt werden, die Prüfungen laufen weiter. Mittelfristig ist aber eine umfassende Maßnahme nötig, weil sich der Zustand der Tragseile nicht dauerhaft garantieren lässt.

Wer darf heute noch über die Brücke?

Fahrzeuge bis 3,5 Tonnen, Kleinbusse bis 5,5 Tonnen und Rettungsfahrzeuge bis 16 Tonnen in Einzelfahrt. Autos fahren seit 2018 nur stadtauswärts. Zu Fuß und mit dem Rad kommst du weiter in beide Richtungen über die Brücke.

Warum fahren keine großen Stadtbusse mehr darüber?

Voll besetzte Stadtbusse wiegen mehr als 16 Tonnen. Seit 1. März 2025 werden sie deshalb über den Anger umgeleitet. Die kleineren Busse der Altstadtlinie fahren weiter.

Ist schon alles entschieden?

Der Grundsatz ist beschlossen: Rückbau und Neubau an gleicher Stelle werden geplant. Welche Brücke gebaut wird, ist offen. Die Planungsaufträge sollen erst nach dieser Entscheidung vergeben werden. Der Stadtrat kann seine Beschlüsse jederzeit ändern, wenn neue Erkenntnisse vorliegen, etwa aus der Denkmalpflege.

Was passiert während der Bauzeit?

Westlich der heutigen Brücke soll eine provisorische Fuß- und Radbrücke entstehen, über die auch Leitungen geführt werden. Sie kostet rund 5 Mio. Euro. Ohne sie wäre die nächste Querung die Schanzlbrücke, rund 1,2 Kilometer entfernt.

Wann wird gebaut?

Einen Zeitplan gibt es noch nicht. Die Kostenschätzung rechnet mit Baupreisen bis 2030/2031.

Warum ist die Brücke kein Einzeldenkmal?

Nach Ansicht des Landesamts für Denkmalpflege sind vom ursprünglichen Bau aus dem Jahr 1910 nur noch die Widerlager erhalten. Die Brücke ist aber Teil des geschützten Ensembles Altstadt. Das Forum Passau fordert, sie als Einzeldenkmal anzuerkennen.

Können die Bürgerinnen und Bürger selbst entscheiden?

Ja, über einen Bürgerentscheid. Dazu gibt es zwei Wege: Der Stadtrat legt die Frage selbst zur Abstimmung vor (Ratsbegehren), oder die Bürgerinnen und Bürger sammeln Unterschriften für ein Bürgerbegehren. Die Regeln stehen in Art. 18a der Bayerischen Gemeindeordnung. Mehr dazu unter Wer entscheidet?

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