Kommunale Tourismusabgabe ermöglichen

Status
An Verwaltung übermittelt
Antragsteller
FDP-Fraktion
Kategorie
Antrag
Gremium
Ausschuss für Wirtschaft, Marketing und Arbeit, Plenum
Themenbereich
Solide Finanzen, starke Verwaltung, Tourismus, Kultur, Sport, Nachtleben & Stadtteilleben
An Verwaltung übermittelt:
2. November 2026
Antwort von Verwaltung erhalten:
Beratung im Ausschuss
Beratung im Plenum
Drucksache (Ratsinfo):

Zusammenfassung

Das Wichtigste in Kürze: Seit 2023 verbietet das bayerische Kommunalabgabengesetz Städten eine Übernachtungsteuer, Kurorte dürfen dagegen Kur- und Fremdenverkehrsbeiträge erheben. Bei rund 500.000 Übernachtungen und drei Euro pro Nacht könnte Passau jedes Jahr etwa 1,5 Millionen Euro einnehmen, bezahlt von Gästen statt von den Passauerinnen und Passauern. Die FDP-Fraktion will, dass sich der Oberbürgermeister über den Städtetag und beim Freistaat für eine Änderung des Gesetzes einsetzt.

Antrag / Anfrage

Die FDP-Fraktion beantragt im Zuge der laufenden Haushaltsberatungen, dem Stadtrat folgenden Beschluss vorzulegen. Der Stadtrat möge beschließen:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, sich über den Bayerischen Städtetag und gegenüber dem Freistaat Bayern dafür einzusetzen, dass Städte eine kommunale Tourismusabgabe auf Übernachtungen erheben dürfen. Dazu muss das Verbot der Übernachtungsteuer in Art. 3 Abs. 3 Satz 1 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) aufgehoben oder für zweckgebundene Tourismusabgaben geöffnet werden.

Begründung

Bereits in der letzten Wahlperiode hat der Wirtschaftsausschuss des Stadtrats einstimmig beschlossen, in Passau eine Tourismusabgabe zu erheben, sobald die rechtlichen Rahmenbedingungen das zulassen. Seit März 2023 verbietet das KAG eine Übernachtungsteuer jedoch ausdrücklich, der Bayerische Verfassungsgerichtshof hat dieses Verbot im November 2025 bestätigt. Eine Änderung ist deshalb nur über den Landtag möglich.

Passau hat derzeit rund 500.000 Übernachtungen. Bei einem Betrag von 3 Euro pro Übernachtung ergäbe sich ein jährlicher Betrag von 1,5 Mio. Euro. Damit könnten wir Leistungen für Gäste und Einheimische, von der Gestaltung der Innenstadt bis zu kulturellen Angeboten, noch besser und umfassender anbieten.

Es ist nicht nachvollziehbar, dass prädikatisierte Orte wie Heilbäder, Luftkurorte oder staatlich anerkannte Erholungsorte Kur- und Fremdenverkehrsbeiträge erheben dürfen, Städte jedoch nicht. Diese eklatante Ungleichbehandlung müssen die Städte gemeinsam angehen.

Die Steuer betrifft nicht die Bürger, sondern wird von übernachtenden Gästen geleistet. In vielen europäischen Städten ist sie längst eingeführt, etwa in Wien und Salzburg, in Deutschland unter anderem in Berlin, Hamburg und Köln. Eine Wettbewerbsverzerrung ist gerade mit Blick auf das benachbarte Österreich nicht zu befürchten. Wir bitten, diese Abgabe politisch voranzutreiben.

Quellen

Öffentliche Diskussion

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