Bereits in der letzten Wahlperiode hat der Wirtschaftsausschuss des Stadtrats einstimmig beschlossen, in Passau eine Tourismusabgabe zu erheben, sobald die rechtlichen Rahmenbedingungen das zulassen. Seit März 2023 verbietet das KAG eine Übernachtungsteuer jedoch ausdrücklich, der Bayerische Verfassungsgerichtshof hat dieses Verbot im November 2025 bestätigt. Eine Änderung ist deshalb nur über den Landtag möglich.
Passau hat derzeit rund 500.000 Übernachtungen. Bei einem Betrag von 3 Euro pro Übernachtung ergäbe sich ein jährlicher Betrag von 1,5 Mio. Euro. Damit könnten wir Leistungen für Gäste und Einheimische, von der Gestaltung der Innenstadt bis zu kulturellen Angeboten, noch besser und umfassender anbieten.
Es ist nicht nachvollziehbar, dass prädikatisierte Orte wie Heilbäder, Luftkurorte oder staatlich anerkannte Erholungsorte Kur- und Fremdenverkehrsbeiträge erheben dürfen, Städte jedoch nicht. Diese eklatante Ungleichbehandlung müssen die Städte gemeinsam angehen.
Die Steuer betrifft nicht die Bürger, sondern wird von übernachtenden Gästen geleistet. In vielen europäischen Städten ist sie längst eingeführt, etwa in Wien und Salzburg, in Deutschland unter anderem in Berlin, Hamburg und Köln. Eine Wettbewerbsverzerrung ist gerade mit Blick auf das benachbarte Österreich nicht zu befürchten. Wir bitten, diese Abgabe politisch voranzutreiben.
Quellen
Öffentliche Diskussion