Nutzung Fraktionszimmer im Rathaus für offene Fraktionssitzungen

Status
Antragsteller
FDP-Fraktion
Kategorie
Anfrage
Gremium
Themenbereich
Solide Finanzen, starke Verwaltung
An Verwaltung übermittelt:
30. August 2026
Antwort von Verwaltung erhalten:
30. August 2026
Beratung im Ausschuss
Beratung im Plenum

Sehr geehrter Herr Zillinger,

vielen Dank für Ihre Nachricht. Ihre Einordnung teile ich nicht.

Vorweg: Bei der von uns angekündigten Sitzung handelte es sich nicht um eine Veranstaltung der FDP als Partei. Veranstalter war ausschließlich die FDP-Stadtratsfraktion, bestehend aus den Stadträten Prof. Georg Steiner, Sebastian Frankenberger und mir. Gegenstand waren die bisherige Sacharbeit der Fraktion, ihre Anträge und Anfragen sowie aktuelle kommunalpolitische Themen. Dass hierzu Bürgerinnen und Bürger als Gäste eingeladen werden, macht aus einer Fraktionssitzung keine Parteiveranstaltung. Entscheidend sind Veranstalter, Gegenstand und Zweck der Veranstaltung – nicht die etwaige Parteizugehörigkeit einzelner Gäste, darunter übrigens zahlreiche CSU-Mitglieder. Die Bezeichnung „offene Fraktionssitzung“ bedeutet, dass unsere Fraktion ihre Sitzung für Gäste öffnet.

Für Ihre Aussage, an Fraktionssitzungen dürften grundsätzlich nur Fraktionsmitglieder und fallweise Experten oder Verwaltungsmitarbeiter teilnehmen, ist keine Rechtsgrundlage erkennbar. Weder die Gemeindeordnung noch die Geschäftsordnung des Passauer Stadtrats noch die Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Kommunalverfassungsrechts enthalten eine solche Beschränkung. Im Gegenteil: Die Anlage zu § 4 der Passauer Kommunalverfassungssatzung nennt „Presse- und Öffentlichkeitsarbeit“, „Veranstaltungen“ sowie Bewirtungskosten bei „Fraktionssitzungen, Medienvertretern und Gästen“ ausdrücklich als legitime Bereiche der Fraktionsarbeit. Die pauschale Behauptung, die Teilnahme weiterer Personen sei „grundsätzlich nicht vorgesehen“, steht dazu in offenem Widerspruch.

Auch die kommunalrechtliche Rechtsprechung ist in diesem Punkt bemerkenswert klar. Etwa hat das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen ausdrücklich festgehalten, dass es einer kommunalen Fraktion grundsätzlich freisteht, zu ihren Sitzungen weitere Personen einzuladen oder sie aus einem mit ihren Aufgaben zusammenhängenden Anlass in ihrem Fraktionsraum zu empfangen. Eine allzu strikte Reglementierung könne, so das Gericht, in politische Bevormundung umschlagen. Der dort formulierte allgemeine kommunalrechtliche Grundsatz ist auf die vorliegende Situation ohne Weiteres übertragbar (OVG NRW, Urteil vom 26. April 1990 – 15 A 460/88). Wir stehen für Transparenz. Deshalb öffnen wir unsere Fraktionssitzungen – selbstverständlich auch in unserem Fraktionsraum im Rathaus. Denn das Rathaus ist kein Besitzstand der Verwaltung, sondern das Haus der Passauer Bürgerinnen und Bürger.

Selbstverständlich beachten wir – gewährleistet zum Beispiel durch die Notwendigkeit der Anmeldung – die räumliche Kapazität, den Brandschutz, Sicherheit und Ordnung sowie sämtliche Verschwiegenheitspflichten. Angelegenheiten, die nichtöffentlich zu behandeln sind, werden nicht im Beisein von Gästen beraten. Solche konkreten organisatorischen Grenzen rechtfertigen jedoch kein pauschales Verbot offener Fraktionssitzungen mit Gästen. Ebenso wenig kann die Verwaltung eine Veranstaltung der Stadtratsfraktion allein durch begriffliche Umdeutung zu einer Parteiveranstaltung erklären.

Ihre Formulierung, die Veranstaltung werde ausnahmsweise „toleriert“, halte ich deshalb für höchst unangebracht. Die Wahrnehmung legitimer Fraktionsarbeit erfolgt nicht aufgrund verwaltungsseitiger Kulanz. Eine bloße Mitteilung, eine bestimmte Nutzung sei „nicht vorgesehen“, ersetzt keine Rechtsgrundlage.

Sollte die Stadt an ihrer Auffassung festhalten, bitte ich um Mitteilung der konkreten Rechtsgrundlage sowie um Übersendung der schriftlichen Widmung, Haus- oder Nutzungsordnung, aus der sich die behauptete Beschränkung ergeben soll. Zugleich bitte ich um Auskunft, wann diese Regelung beschlossen wurde und wie sie gegenüber sämtlichen Stadtratsfraktionen einheitlich angewandt wird.

Bis zu einer nachvollziehbaren rechtlichen Klärung werden wir auch künftig – unter Beachtung der genannten organisatorischen und rechtlichen Grenzen – Bürgerinnen und Bürger zu offenen Fraktionssitzungen in unser Fraktionsbüro einladen.

 

Mit freundlichen Grüßen

Holm Putzke

Guten Tag, Herr Zillinger,

vielen Dank für Ihre nochmalige Rückmeldung.

Dass organisatorische Gesichtspunkte zu berücksichtigen sind, bestreite ich natürlich nicht. Selbstverständlich kann das Rathaus außerhalb der Öffnungszeiten nicht beliebig für jedermann zugänglich sein. Ich halte es allerdings für angemessen, den Stadtratsmitgliedern und Fraktionen ein gewisses Maß an Vertrauen entgegenzubringen. Man darf davon ausgehen, dass sie dafür Sorge tragen, dass sich eingeladene Gäste im Rathaus ordnungsgemäß verhalten und die geltenden Zugangs- und Sicherheitsregeln beachten.

Auch wir haben bei unserer offenen Fraktionssitzung darauf geachtet, dass die Bürgerinnen und Bürger auf direktem Weg zu unserem Fraktionszimmer gelangten und das Rathaus nach Ende der Veranstaltung pünktlich um 19.30 Uhr wieder verlassen hatten.

Dass es bislang nicht der üblichen Praxis entsprach, Bürgerinnen und Bürger zu Fraktionssitzungen ins Rathaus einzuladen, überrascht mich nicht. Unser Anspruch als Fraktion ist es gerade, den Dialog zwischen Stadtpolitik und Bürgerschaft deutlich zu verbessern. Der bloße Hinweis auf eine „übliche Praxis“ überzeugt daher nicht. Übliche Praktiken müssen hinterfragt und, wenn sie sich als nicht mehr sachgerecht erweisen, geändert werden.

Ich wünsche Ihnen ein schönes Wochenende.

 

Mit besten Grüßen
Ihr Holm Putzke

Sehr geehrter Herr Prof. Dr. Putzke,

wir freuen uns, dass Ihnen das Fraktionszimmer im Rathaus gefällt. Das Hauptamt hat versucht, die Wünsche der Fraktionen soweit wie möglich zu erfüllen.

Nachdem wir in der PNP gelesen haben, dass Sie heute eine „öffentliche Fraktionssitzung“ abhalten, möchten wir Sie auf folgendes hinweisen:

Bei den Räumlichkeiten im Rathaus handelt es sich um Fraktionszimmer, die für die Sitzungen der Stadtratsfraktionen vorgehalten werden. Selbstverständlich kann die Fraktion fallweise Experten oder Verwaltungsmitarbeiter zu den Fraktionssitzungen hinzuziehen. Grundsätzlich ist aber die Teilnahme von weiteren Personen (z.B. Parteimitgliedern oder Bürgern) nicht vorgesehen.

Öffentliche Sitzungen von Parteien mit Personen, die nicht der Fraktion im Stadtrat angehören, sind außerhalb des Rathauses, z. B. in Gasthäusern oder sonst. Veranstaltungsräumen durchzuführen. Parteiveranstaltungen sind in öffentlichen Gebäuden wie den Rathäusern nicht vorgesehen.

Nachdem Sie schon öffentlich dazu eingeladen haben, werden wir dies für heute Abend tolerieren. Wir bitten Sie aber, dies künftig zu beachten.

Mit freundlichen Grüßen

Herbert Zillinger
Leiter Referat 1

Personal, Finanzen, Liegenschaften und Gebäudeservice

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