Öffnungszeiten des peb im August – Bitte um kurzfristige Überprüfung

Status
Antragsteller
FDP-Fraktion
Kategorie
Anfrage
Gremium
Aufsichtsrat Stadtwerke
Themenbereich
An Verwaltung übermittelt:
Antwort von Verwaltung erhalten:
Beratung im Ausschuss
Beratung im Plenum

Sehr geehrter Herr Wolf,

die mit Beginn des Monats August erfolgte Verkürzung der Öffnungszeiten des Passauer Erlebnisbades peb ist aus meiner Sicht überprüfungs- und erklärungsbedürftig.

Nach den veröffentlichten Öffnungszeiten war das Freibad im Juni und Juli täglich bis 21.00 Uhr geöffnet. Seit dem 1. August schließt es bereits um 20.00 Uhr. Da der Badeschluss jeweils eine halbe Stunde vor der Schließung liegt, müssen die Badegäste das Wasser schon um 19.30 Uhr verlassen. Auch das Hallenbad schließt derzeit um 20.00 Uhr. Die Verkürzung um eine volle Stunde ist insbesondere für Berufstätige erheblich. Wer erst nach der Arbeit in das peb kommen kann, hat faktisch kaum noch die Möglichkeit, das Bad am Abend sinnvoll zu nutzen. Gerade in den Sommerferien und an warmen Tagen erscheint dies wenig kundenorientiert.

Gestern etwa war bestes Badewetter, es sind zudem Schulferien und das peb war um 19.30 Uhr „rappelvoll“. Gleichwohl wurden um halb acht alle Badegäste aufgefordert das Wasser zu verlassen und auch das Bad. Das war alles andere als ein guter Umgang mit Kunden. Bei vielen Badegästen herrschte erkennbar Unverständnis. Ich selber bin bis nach 20 Uhr vor Ort geblieben. Auch mit Blick auf die Lichtverhältnisse war selbst um 20.30 Uhr noch kein Grund erkennbar, das Bad früher zu schließen.

Nach meiner Kenntnis war es in früheren Jahren jedenfalls zu Beginn des August gängige Praxis, dass der verantwortliche Schichtleiter unter Berücksichtigung des Wetters, der Lichtverhältnisse, des Besucheraufkommens und der Personalsituation eigenverantwortlich entscheiden konnte, ob das peb bis 21.00 Uhr geöffnet bleibt. Diese Möglichkeit besteht inzwischen anscheinend nicht mehr. Ich bitte um Mitteilung, ob und durch wen diese Entscheidungskompetenz aufgehoben oder eingeschränkt wurde und welche Gründe dafür maßgeblich waren.

Das Argument, dass es im August früher dunkel werde, überzeugt jedenfalls in dieser Pauschalität nicht. Am 1. August geht die Sonne in Passau erst gegen 20.43 Uhr unter, am 9. August noch gegen 20.31 Uhr. Zumindest während des ersten Augustdrittels ist es daher um 20.30 Uhr noch hell beziehungsweise setzt die Dämmerung erst anschließend ein. Eine starre Verkürzung unmittelbar zum 1. August wird den tatsächlichen Lichtverhältnissen nicht gerecht. Denkbar wäre vielmehr eine gestaffelte oder wetterabhängige Regelung.

Vor allem erklärt das Argument der früher einsetzenden Dunkelheit nicht, weshalb auch das Hallenbad bereits um 20.00 Uhr schließt. Dort stehen künstliche Beleuchtung und eine vom Tageslicht unabhängige Infrastruktur zur Verfügung. Für Freibad und Hallenbad ohne weitere Differenzierung dieselbe Schließzeit festzulegen, ist deshalb nicht ohne Weiteres nachvollziehbar.

Auch ein Blick auf andere kommunale Bäder zeigt, dass längere oder flexiblere Regelungen möglich sind:

  • Das Freibad der Stadtwerke Landshut ist montags bis freitags von 6.00 bis 21.00 Uhr sowie an Wochenenden und Feiertagen von 8.00 bis 21.00 Uhr geöffnet. Badeschluss ist dort um 20.30 Uhr.
  • Das Straubinger aquatherm ist während der Freibadsaison montags bis 20.30 Uhr und von Dienstag bis Sonntag von 9.00 bis 20.30 Uhr geöffnet.
  • Die Badewelt des elypso in Deggendorf ist täglich bis 22.00 Uhr geöffnet, während das Freibad dort bis 20.00 Uhr genutzt werden kann. Dort wird also ausdrücklich zwischen den Außen- und Innenbereichen differenziert.
  • In Plattling wird jedenfalls hinsichtlich der Dauer der Freibadsaison ausdrücklich flexibel auf die Wetterlage reagiert: Bei einer Schönwetterperiode wird die Saison über den vorgesehenen Endtermin hinaus verlängert. Auch dort wird somit nicht allein nach einem starren Kalenderdatum entschieden.

Selbstverständlich sind die einzelnen Bäder hinsichtlich ihrer Größe, Ausstattung, Besucherzahlen und Personalsituation nicht vollständig vergleichbar. Die Beispiele zeigen aber, dass weder eine Schließzeit um 20.00 Uhr noch eine starre, allein an den Kalendermonat anknüpfende Regelung alternativlos ist.

Ich bitte Sie deshalb um eine kurzfristige Überprüfung insbesondere folgender Punkte:

  1. Welche konkreten personellen, wirtschaftlichen oder sicherheitsbezogenen Gründe rechtfertigen die schematisch starre Verkürzung ab dem 1. August?
  2. Welche zusätzlichen Personal- und Betriebskosten entstehen durch eine Öffnung bis 21.00 Uhr?
  3. Kann zumindest während der ersten Augusthälfte oder an warmen und besucherstarken Tagen wieder eine Öffnung bis 21.00 Uhr ermöglicht werden?
  4. Kann dem verantwortlichen Schichtleiter erneut eine anhand klarer Kriterien auszuübende Entscheidungsbefugnis eingeräumt werden?
  5. Aus welchen eigenständigen Gründen ist auch für das Hallenbad bereits um 20.00 Uhr Schluss, und kann dort unabhängig vom Freibad eine Öffnung bis 21.00 Uhr vorgesehen werden?

Eine Überprüfung erst nach Ablauf des Monats August würde ihren praktischen Zweck verfehlen. Ich bitte daher um eine zeitnahe Rückmeldung und – sofern keine zwingenden Gründe entgegenstehen – um eine Anpassung noch während der laufenden Freibadsaison.

Sollte an der derzeitigen Regelung festgehalten werden, bitte ich darum, das Thema unter Vorlage der maßgeblichen Besucher-, Kosten- und Personaldaten auf die Tagesordnung der nächsten Aufsichtsratssitzung zu setzen.

Mit den besten Grüßen

Ihr Holm Putzke

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