1. Die Haushaltslage erlaubt keine neuen freiwilligen Dauerbelastungen.
Die finanzielle Situation der Stadt Passau ist äußerst angespannt. Allein bei den Stadtwerken müssen im öffentlichen Personennahverkehr drei Millionen Euro eingespart werden. Gelingt dies nicht, muss die Stadt einspringen und die Finanzierungslücke schließen.
Während beim ÖPNV um jeden Euro gerungen wird, soll gleichzeitig ein neuer kommunaler Ordnungsservice aufgebaut werden, der den städtischen Haushalt auf Jahre hinaus erheblich belastet. Das ist weder finanziell verantwortbar noch politisch vermittelbar.
2. Der KOS wird die Stadt in fünf Jahren mehr als zwei Millionen Euro kosten.
Die Planungen sind bereits weit fortgeschritten. Nach dem Umsetzungskonzept soll der KOS zunächst mit sechs Vollzeitstellen, darunter einer Abteilungsleitung, aufgebaut werden.
Der Finanzplan weist allein für 2027 folgende Ansätze aus: 495.020 Euro, davon 420.000 Euro Personalkosten und 75.020 Euro Sachkosten, darunter allein 27.500 Euro für Schulungen und 25.000 Euro für Dienst- und Schutzkleidung.
Ausgehend vom Ansatz 2027 und den im städtischen Umsetzungskonzept veranschlagten laufenden Personal- und Sachkosten von zusammen 428.000 Euro jährlich ergibt sich für die Jahre 2027 bis 2031 eine rechnerische Gesamtbelastung von rund 2,21 Millionen Euro. Dabei sind weder künftige Tarifsteigerungen noch eine mögliche Ausweitung des Dienstes berücksichtigt. Nach dem Umsetzungskonzept stellen die vorgesehenen sechs Stellen ausdrücklich noch nicht die Vollausbaustufe dar.
Ein politisches Projekt mit solchen finanziellen Folgen darf nicht begonnen werden, solange völlig offen ist, wie die Stadt ihre bestehenden Aufgaben dauerhaft finanzieren soll.
3. Neueinstellungen schaffen Verpflichtungen, die sich nicht einfach rückgängig machen lassen.
Besonders problematisch ist der geplante Personalaufbau. Beschäftigte sollen neu eingestellt, aufwendig geschult und mit entsprechender Ausrüstung ausgestattet werden. Was geschieht, wenn sich die Haushaltslage, was sich jetzt schon bei der mittelfristigen Finanzplanung abzeichnet, in zwei oder drei Jahren weiter verschärft und die Stadt sich den KOS endgültig nicht mehr leisten kann? Dann müssten gerade erst geschaffene Stellen wieder infrage gestellt werden. Arbeitsrechtliche Bindungen lassen sich jedoch nicht ohne Weiteres auflösen.
Es wäre gegenüber den Beschäftigten ebenso unverantwortlich wie gegenüber den Steuerzahlern, heute erhebliche Mittel in Personal und Ausbildung zu investieren, ohne eine tragfähige langfristige Finanzierung gewährleisten zu können.
4. Sicherheit ist wichtig. Aber ein eigener Ordnungsservice ist keine finanzielle Pflichtübung.
Die FDP-Fraktion verkennt nicht die Bedeutung von Sicherheit und Ordnung im öffentlichen Raum. Diese Aufgaben werden bereits durch die Polizei, die Sicherheitswacht und bestehende städtische Stellen wahrgenommen. Ein zusätzlicher kommunaler Ordnungsservice ist dagegen keine gesetzlich vorgeschriebene Organisationsform.
Wer öffentliche Sicherheit verbessern will, muss vor allem auf nachweisbare Wirksamkeit, klare Zuständigkeiten und ein vertretbares Verhältnis von Kosten und Nutzen achten. Die Verpflichtung zu einer sparsamen und wirtschaftlichen Haushaltsführung nach Art. 61 Abs. 1 und 2 GO gebietet es, Prioritäten zu setzen. Nicht alles, was politisch gewünscht ist, kann auch finanziert werden. Der KOS mag ein zentrales Wahlkampfversprechen des Oberbürgermeisters gewesen sein. Ein Wahlversprechen ersetzt jedoch keine solide Finanzierung.
Es wäre unverantwortlich, inmitten einer Haushaltskrise neue dauerhafte Ausgaben in Millionenhöhe zu beschließen, während gleichzeitig bei bestehenden Leistungen, vor allem beim peb und dem ÖPNV, gespart werden muss.
Das beantragte Moratorium ist deshalb kein Verzicht auf Sicherheit, sondern Ausdruck finanzpolitischer Vernunft.
Eine Stadt, die sich ihre bestehenden Aufgaben kaum noch leisten kann, darf nicht sehenden Auges neue Dauerlasten schaffen. Politische Verantwortung bedeutet gerade auch, Projekte zurückzustellen, wenn das Geld dafür fehlt.
Wer Sicherheit gewährleisten will, sorgt für sichtbare Polizeipräsenz, etwa durch eine Polizeiwache am ZOB, wie wir sie wiederholt vorgeschlagen haben. Sie muss vor allem in den Abend- und Nachtstunden besetzt sein und als Ausgangspunkt für regelmäßige Fußstreifen durch die Stadt dienen. Das stärkt zugleich das Sicherheitsgefühl der Menschen.
Für die Stadtratsfraktion FDP
Prof. Dr. Holm Putzke (Fraktionsvorsitzender)
Prof. Georg Steiner (stv. Fraktionsvorsitzender)
Sebastian Frankenberger (stv. Fraktionsvorsitzender)
Öffentliche Diskussion