Die FDP-Fraktion will die Geschäftsordnung des Passauer Stadtrats gezielt nachbessern: Anträge sollen schneller beraten, Fragen verlässlich beantwortet und Entscheidungen sorgfältig vorbereitet werden.
Der 22-seitige Antrag mit 21 Änderungsvorschlägen soll Lücken schließen, die wirksame Kontrolle erschweren und Minderheitenrechte unzureichend absichern. „Wer verantwortlich entscheiden soll, braucht rechtzeitig Unterlagen, belastbare Antworten und wirksame Möglichkeiten zum Nachfragen. Diese Rechte dürfen nicht vom Wohlwollen des Oberbürgermeisters oder der Mehrheit abhängen“, erklärt Fraktionsvorsitzender Prof. Dr. Holm Putzke.
Im Mittelpunkt stehen fünf Forderungen:
- Anträge dürfen nicht versanden. Die erste Beratung soll grundsätzlich innerhalb von drei statt sechs Monaten erfolgen. In die Fraktionen verwiesene Anträge kommen nach höchstens zwei Monaten automatisch wieder auf die Tagesordnung, weiteres Verschieben braucht konkrete Gründe und einen neuen Termin.
- Fragen brauchen verbindliche Antworten. Schriftliche Anfragen sollen innerhalb von vier Wochen nachvollziehbar beantwortet werden, eine Verlängerung nur einmalig um höchstens vier Wochen und mit konkreter Begründung. Eine eigene Fragestunde sichert, dass Stadtratsfragen neben den Bürgerfragen genügend Raum erhalten.
- Erst prüfen, dann entscheiden. Zehn statt sechs Tage Ladungsfrist und rechtzeitig verfügbare Unterlagen sollen eine fundierte Vorbereitung ermöglichen. Werden entscheidende Unterlagen so spät vorgelegt, dass eine angemessene Prüfung unmöglich ist, soll bereits ein einzelnes stimmberechtigtes Mitglied eine Vertagung verlangen können.
- Minderheitenrechte müssen praktisch wirken. Der Schutz vor einem vorzeitigen Debattenschluss soll auch Ausschussgemeinschaften und Ratsmitglieder ohne Fraktionszugehörigkeit erfassen. Ein Zehntel der stimmberechtigten Mitglieder soll eine namentliche Abstimmung durchsetzen können. Damit wird nachvollziehbar, wer welche Entscheidung verantwortet.
- Beschlüsse müssen nachverfolgt werden. Die Verwaltung soll mindestens halbjährlich darlegen, welche Beschlüsse noch offen sind, woran die Umsetzung scheitert und welche Schritte folgen. Bei öffentlichen Beschlüssen soll diese Übersicht auch öffentlich zugänglich sein.
„Ein Antrag darf nicht durch Liegenlassen erledigt werden. Eine Frage ist mit einer ausweichenden Antwort nicht beantwortet. Und ein Beschluss ist noch keine Umsetzung“, betont Putzke. „Wir brauchen verbindliche Regeln, die auch dann greifen, wenn Kontrolle unbequem wird. Davon profitieren alle Stadtratsmitglieder und vor allem die Bürger.“
Zum Antrag: Antrag zur Änderung der Geschäftsordnung des Stadtrats der Stadt Passau

