Eterna-Gelände: Kein Vorkaufsrecht, aber ein Verzicht mit Stadtsiegel

Die Stadt verzichtete 2025 „unwiderruflich“ auf ein Vorkaufsrecht für das Eterna-Gelände, das es nie gab. Die FDP-Fraktion verlangt Aufklärung: Wer entschied, was wusste OB Dupper und warum wurde der Bauausschuss nicht vorher informiert?

6.Oktober 2026

Die Stadt Passau hat im August 2025 für ein echtes Premiumgrundstück, das Eterna-Gelände in der Medienstraße 12, einen „vorzeitigen und unwiderruflichen“ Verzicht auf ein Vorkaufsrecht erklärt, das nach ihrer späteren Auskunft überhaupt nicht bestand. Die Erklärung vom 5. August 2025 ist unterschrieben und mit dem Stadtsiegel versehen. Wie die falsche Rechtsannahme entstand und wer anschließend über den Verzicht entschied, ist bis heute nicht nachvollziehbar aufgeklärt. Die FDP-Fraktion hat deshalb eine umfangreiche schriftliche Anfrage an Oberbürgermeister Andreas Rother gerichtet.

„Beim Eterna-Grundstück in Passau-Sperrwies gab es kein Vorkaufsrecht. Den ‚unwiderruflichen‘ Verzicht gibt es aber schwarz auf weiß, unterschrieben und gesiegelt. Wie konnte es zu einem derart peinlichen Irrtum kommen?“, fragt Fraktionsvorsitzender Prof. Dr. Holm Putzke.

Die Verwaltung nahm irrtümlich ein Vorkaufsrecht für das Grundstück im Gewerbegebiet Sperrwies an. Ein solches Recht hätte der Stadt unter den gesetzlichen Voraussetzungen ermöglicht, selbst Käuferin zu werden. Deshalb fragt die Fraktion ausdrücklich: Hat die Stadtverwaltung einen Erwerb geprüft, auch wenn die Vorstellung vom Vorkaufsrecht falsch war? Warum wurde darauf verzichtet? Wer traf die Entscheidung, wer kontrollierte sie und wer gab die Erklärung frei?

Die Rolle des damaligen Oberbürgermeisters

Im Mittelpunkt steht die Rolle des damaligen Oberbürgermeisters Jürgen Dupper. War ihm bekannt, dass die Verwaltung für das rund 40.000 Quadratmeter große Gelände eine Erwerbsmöglichkeit annahm und darauf verzichten wollte? Entschied er selbst, genehmigte er die Entscheidung anderer oder war er überhaupt nicht beteiligt?

„Wusste Jürgen Dupper Bescheid? Dann muss seine Rolle offengelegt werden. Wusste er nichts, lautet die Frage: Wer entschied bei einem 40.000-Quadratmeter-Grundstück ohne ihn, und auf welcher Grundlage?“, sagt der stellvertretende Fraktionsvorsitzende Prof. Georg Steiner.

„Wusste Jürgen Dupper Bescheid und billigte den Verzicht, ohne den Bauausschuss zu informieren, wäre das ein Skandal. Wurde der damalige OB von der Verwaltung darüber nicht informiert, muss das erst recht Konsequenzen haben“, sagt Putzke.

Bauausschuss erfuhr erst auf Nachfrage davon

Nach Darstellung Putzkes erfuhr der Ausschuss für Bauen und Liegenschaften erst durch seine gezielten Nachfragen von dem Vorgang. Die Verzichtserklärung war zu diesem Zeitpunkt längst abgegeben. Die Auskünfte in den Sitzungen vom 15. Juli und 24. September 2026 haben die offenen Fragen nach Einschätzung der Fraktion nicht einmal ansatzweise beantwortet.

„Die Erklärung stammt vom August 2025. Fast ein Jahr später mussten wir im Ausschuss nachfragen. Auch nach einer weiteren Sitzung ist uns nicht nachvollziehbar erklärt worden, wer auf welcher Grundlage entschied. Warum wurde der Ausschuss nicht vorher informiert? Und wurde überhaupt geprüft, ob er entscheiden musste?“, sagt Putzke.

Die Fraktion verlangt die damals geltenden Zuständigkeitsgrundlagen. Ebenso soll geklärt werden, welcher Entscheidungsweg erforderlich gewesen wäre, wenn das angenommene Vorkaufsrecht tatsächlich bestanden hätte. Zur Aufklärung fordert sie die ursprüngliche Eterna-Anfrage, Entwurfsfassungen, Korrespondenz, Prüfvermerke und Freigaben an. Fehlende Dokumentation soll ausdrücklich benannt werden.

„Die Stadt hat den Verzicht erklärt. Jetzt muss sie die Entscheidung dahinter erklären, mit Namen, Zuständigkeiten und Belegen. Dazu gehören die Rolle des damaligen Oberbürgermeisters und die Gründe, weshalb der Ausschuss nicht vorher befasst wurde“, sagt Putzke. „Auf ein vermeintliches Recht hat die Stadt verzichtet. Auf die vollständige Aufklärung dieses peinlichen Vorgangs verzichten wir nicht.“

Die Anfrage mit allen 22 Fragen: Schriftliche Anfrage zur Verzichtserklärung vom 5. August 2025 (Eterna-Gelände). Die Pressemitteilung als PDF: Pressemitteilung vom 6. Oktober 2026.