Grundsatzbeschluss zur Mindesthöhe der allgemeinen Rücklage und Auftrag zur Konsolidierung des Haushaltsentwurfs 2027

Status
Zur Diskussion in Ausschuss verwiesen
Antragsteller
FDP-Fraktion
Kategorie
Antrag
Gremium
Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen
Themenbereich
Solide Finanzen, starke Verwaltung
An Verwaltung übermittelt:
27. September 2026
Antwort von Verwaltung erhalten:
6. Oktober 2026
Beratung im Ausschuss
16. November 2026
Beratung im Plenum
Drucksache (Ratsinfo):

Zusammenfassung

Die FDP-Fraktion beantragt, als Richtlinie für die Haushaltsaufstellung festzulegen, dass die allgemeine Rücklage der Stadt Passau zum Ende eines Haushaltsjahres nicht unter 10 Mio. Euro sinken darf. Für den Haushalt 2027 folgt daraus eine Begrenzung der Rücklagenentnahme auf höchstens 14,7 Mio. Euro. Die Verwaltung wird beauftragt, den Entwurf entsprechend zu überarbeiten und dem Stadtrat einen Konsolidierungsvorschlag nach Sach- und Personalkosten vorzulegen.

Antrag / Anfrage

Der Stadtrat möge beschließen:

  1. Der Stadtrat beschließt als Richtlinie für die laufende Verwaltung (Art. 37 I 2 GO), dass die allgemeine Rücklage der Stadt Passau zum 31. Dezember eines Haushaltsjahres den Betrag von 10 Mio. Euro nicht unterschreiten darf. Haushaltsentwürfe, die diese Grenze nicht einhalten, sind dem Stadtrat nur mit einem Konsolidierungsnachweis vorzulegen, der die Einhaltung im Finanzplanungszeitraum sicherstellt.
  2. Die Verwaltung wird beauftragt, den Haushaltsentwurf 2027 so zu überarbeiten, dass die Entnahme aus der allgemeinen Rücklage 14,7 Mio. Euro nicht übersteigt. Sie legt dem Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen zu den Haushaltsberatungen am 16./17.11.2026 einen Konsolidierungsvorschlag vor, der getrennt nach Sachkosten (Verwaltungs- und Betriebsaufwand), Personalkosten der Kernverwaltung, freiwilligen Leistungen und Investitionen ausweist, wie die Lücke von rund 6,7 Mio. Euro geschlossen wird.
  3. Die Verwaltung legt zugleich dar, wie die in der Übersicht „Herausforderungen der Zukunft“ genannten Maßnahmen (rund 76 bis 86 Mio. Euro zuzüglich jährlicher Kapitaleinlagen) im Finanzplanungszeitraum 2027 bis 2030 finanziert werden sollen, aufgeteilt nach Eigenmitteln, Zuweisungen Dritter und Krediten.

Begründung

Nach der Übersicht „Finanzierung“ der Kämmerei beträgt die allgemeine Rücklage nach der Jahresrechnung 2025 47,3 Mio. Euro. Der Haushalt 2026 sieht eine Entnahme von 22,7 Mio. Euro vor, der Entwurf 2027 eine weitere Entnahme von 21,4 Mio. Euro. Rechnerisch verbleiben zum 31.12.2027 rund 3,3 Mio. Euro. Damit wäre die Stadt 2028 gezwungen, laufende Defizite über neue Kredite zu finanzieren. Die gesetzliche Mindestrücklage nach § 20 KommHV (rund 2,2 Mio. Euro) schützt vor dieser Entwicklung nicht.

Die Zuführung vom Verwaltungshaushalt zum Vermögenshaushalt ist von 24,5 Mio. Euro (2023) über 11,4 Mio. Euro (2024) und 10,8 Mio. Euro (2025) auf 2,5 Mio. Euro (Entwurf 2027) gesunken. Die Stadt erwirtschaftet aus dem laufenden Geschäft kaum noch Mittel für Investitionen. Gleichzeitig weist die Kämmerei für die nächsten fünf Jahre Großprojekte von 76 bis 86 Mio. Euro aus (Hängebrücke BW 29, Feuerwehrhauptwache, Tagwache, Kanal Holzheimer Straße, Schanzlbrücke, Fünferlsteg, Dreiflüssestadion und weitere), zuzüglich jährlicher Kapitaleinlagen von mindestens 5 Mio. Euro in die Stadtwerke und 1,4 Mio. Euro in das Klinikum.

Eine Untergrenze von 10 Mio. Euro entspricht etwa 4 Prozent des Verwaltungshaushalts und sichert die Zahlungsfähigkeit der Stadt bei unvorhergesehenen Ereignissen (Hochwasser, Gewerbesteuerausfälle, Klinikumsverluste). Die Höhe orientiert sich an der Praxis vergleichbarer kreisfreier Städte, die bei Unterschreitung dieser Größenordnung Stabilisierungshilfen beantragen müssen.

Der Antrag verlangt keine bestimmte Einzelkürzung. Er verpflichtet die Verwaltung, dem Stadtrat einen nachvollziehbaren Weg zu zeigen, wie die Stadt 2027 handlungsfähig bleibt, statt die Rücklage aufzubrauchen und die Entscheidung auf 2028 zu verschieben.

Deckungsvorschlag (Art. 66 I GO, § 13 II 3 GeschO)
Der Antrag verursacht keine Ausgaben. Er begrenzt Ausgaben.

Mit freundlichen Grüßen
Für die FDP-Fraktion
Prof. Dr. Holm Putzke (Fraktionsvorsitzender)
Prof. Georg Steiner (stv. Fraktionsvorsitzender)
Sebastian Frankenberger (stv. Fraktionsvorsitzender)

Antwort der Verwaltung / Ergebnis

Eingangsbestätigung von Oberbürgermeister Andreas Rother vom 6. Oktober 2026:

„Den Antrag der FDP-Fraktion vom 27.09.2026 habe ich erhalten. Dieser wird in der nächsten Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen im Rahmen der weiteren Haushaltsberatungen behandelt.“

Die Haushaltsberatungen im Finanzausschuss sind für den 16. und 17. November 2026 angesetzt.

Öffentliche Diskussion

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