Zwischenlagerung von Straßenaufbruch in Schalding r.d.D. – Konsequenzen für den Gehwegbau an der Schaldinger Straße

Status
An Verwaltung übermittelt
Antragsteller
Prof. Dr. Holm Putzke
Kategorie
Anfrage
Gremium
Verwaltung
Themenbereich
Mobilität, Verkehr, Umland, Wohnen, Eigentum, Stadtentwicklung
An Verwaltung übermittelt:
2. Oktober 2026
Antwort von Verwaltung erhalten:
Beratung im Ausschuss
Beratung im Plenum
Drucksache (Ratsinfo):

Das Wichtigste in Kürze: Seit Jahren wartet Schalding r.d.D. auf den Gehweg an der Schaldinger Straße. Als Hindernis nannte die Stadt immer wieder fehlende Zwischenlagerflächen für Asphalt- und Bodenaushub. Jetzt lagert bei der Verlegung einer Stromtrasse ausgebauter Straßenbelag offenbar direkt vor Ort unter der Autobahnbrücke. Holm Putzke will deshalb vom Oberbürgermeister wissen, auf welcher Grundlage das geschieht, ob das Material geprüft wurde und warum eine vergleichbare Lösung nicht auch für den Gehwegbau möglich ist. Die Anfrage knüpft an seine Anfrage vom 1. Februar 2026 an.


Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Rother,
lieber Andreas,

mit meiner Anfrage vom 1. Februar 2026 hatte ich mich bereits ausführlich nach dem Stand der Zwischenlagerstätten für Asphalt- und Bodenaushub erkundigt (siehe Anlage). Hintergrund war insbesondere, dass der dringend benötigte Gehweg entlang der Schaldinger Straße in Schalding r.d.D. trotz abgeschlossener Planungen und eingeplanter Finanzmittel unter anderem wegen fehlender Zwischenlagerflächen nicht begonnen werden konnte. Ich hatte damals ausdrücklich auch nach Zwischenlösungen, Ausweichflächen sowie einer Bauabwicklung ohne dauerhafte Zwischenlagerung gefragt. Ich füge meine damalige Anfrage meiner E-Mail als Anlage bei und mache die Fragen zum Bestandteil meiner aktuellen Anfrage mit der Bitte um Beantwortung.

Zwischenzeitlich hat die Stadt am 24. März 2026 mitgeteilt, dass die Nutzung der rund 8.000 m² großen Zwischenlagerfläche in der Sperrwies langfristig gesichert worden sei. Zugleich wurde erklärt, dass diese Fläche ein wichtiger Baustein für städtische Infrastrukturmaßnahmen sei und insbesondere die geplante Gehwegmaßnahme in Schalding r.d.D. „baldmöglich“ vorangebracht werden solle.

Das immissionsschutzrechtliche Genehmigungsverfahren für die Sperrwies ist inzwischen ebenfalls deutlich vorangeschritten. Nach der öffentlichen Bekanntmachung vom 10. September 2026 waren innerhalb der Einwendungsfrist keine Einwendungen erhoben worden, weshalb der ursprünglich für den 7. Oktober vorgesehene Erörterungstermin entfällt.

Nun ist in Schalding r.d.D. eine weitere Beobachtung hinzugekommen, die Fragen aufwirft: Im Zusammenhang mit der derzeitigen Verlegung einer Stromtrasse wird nach mir zugegangenen Informationen ausgebauter Straßenbelag beziehungsweise Asphaltmaterial auf einer Fläche unter beziehungsweise im Bereich der Autobahnbrücke zwischengelagert. Das beigefügte Foto zeigt dort größere Mengen ausgebauten Straßenmaterials.

Das ist deshalb bemerkenswert, weil sich unmittelbar die Frage stellt, weshalb eine solche Lösung bei dieser Baumaßnahme offenbar möglich ist, während das Fehlen geeigneter Zwischenlagerflächen seit geraumer Zeit als wesentliches Hindernis für den Gehwegbau in Schalding genannt wird.

Ich bitte deshalb um Beantwortung folgender Fragen:

  1. Um welche konkrete Baumaßnahme handelt es sich bei den derzeitigen Arbeiten in Schalding r.d.D.? Wer ist Vorhabenträger und wer führt die Arbeiten aus?
  2. Auf welchem Grundstück beziehungsweise welchen Flurstücken wird das auf dem Foto erkennbare Material gelagert, und in wessen Eigentum stehen diese Flächen?
  3. Um welches Material handelt es sich genau? Handelt es sich insbesondere um Ausbauasphalt, Fräsgut oder sonstigen Straßenaufbruch und welche ungefähre Menge wird dort gelagert?
  4. Auf welcher rechtlichen Grundlage erfolgt die Lagerung? Handelt es sich um eine bloße baustellenbezogene Bereitstellung zur Abholung, um eine genehmigte Zwischenlagerung oder um eine sonstige Form der zulässigen Lagerung? Welche Genehmigungen, Anzeigen oder Zustimmungen liegen hierfür vor?
  5. Wurde das Material vor beziehungsweise nach dem Ausbau untersucht und abfallrechtlich klassifiziert? Welche Ergebnisse liegen insbesondere hinsichtlich möglicher Schadstoffbelastungen vor?
  6. Welche Anforderungen an Boden- und Gewässerschutz gelten an diesem Standort und wie wird deren Einhaltung sichergestellt? Ist insbesondere die Lagerung auf der dort vorhandenen, offenbar nicht vollständig versiegelten Fläche zulässig?
  7. Für welchen Zeitraum darf und soll das Material dort gelagert werden?
  8. Falls diese Form einer baustellennahen oder vorübergehenden Lagerung rechtlich zulässig ist: Warum kann eine vergleichbare Lösung nicht auch für den Bau des Gehwegs an der Schaldinger Straße genutzt werden? Wurde insbesondere geprüft, für die Dauer der Gehwegbaumaßnahme eine geeignete Fläche im unmittelbaren Umfeld der Baustelle einzurichten oder zu nutzen?
  9. Wurde seit meiner Anfrage vom 1. Februar 2026 konkret geprüft, den Gehwegbau durch eine temporäre baustellennahe Lagerfläche, Direktabfuhr, Zwischenlagerung durch den beauftragten Unternehmer oder eine vergleichbare logistische Lösung unabhängig von der dauerhaften städtischen Zwischenlagerfläche zu ermöglichen? Falls ja: mit welchem Ergebnis? Falls nein: warum nicht?
  10. Wie ist der aktuelle Stand des Genehmigungsverfahrens für die Zwischenlagerfläche Sperrwies und zu welchem konkreten Zeitpunkt kann die Fläche tatsächlich in Betrieb genommen werden? Welche baulichen, vergaberechtlichen oder sonstigen Schritte sind bis dahin noch erforderlich?
  11. Welche Hindernisse bestehen heute noch für den Beginn des Gehwegbaus in Schalding r.d.D.? Ist die fehlende Zwischenlagerfläche weiterhin das entscheidende Hindernis oder bestehen inzwischen andere Gründe für die Verzögerung?
  12. Wann soll der Bau des Gehwegs nach aktuellem Stand beginnen und wann abgeschlossen sein? Ich bitte um einen möglichst konkreten Zeitplan für die einzelnen Bauabschnitte.

Gerade die derzeitige Lagerung von Straßenaufbruch in unmittelbarer Nähe zeigt, dass bei Baumaßnahmen offenbar auch projektbezogene und temporäre Lösungen möglich sein können. Deshalb sollte nachvollziehbar dargelegt werden, ob eine solche Lösung auch für den seit Langem geplanten Gehweg geprüft wurde, und wenn nicht, weshalb nicht.

Der Gehweg dient unmittelbar der Verkehrssicherheit. Nach Jahren der Planung sollte deshalb jetzt nicht nur erklärt werden, warum etwas noch nicht geht, sondern vor allem, welche konkrete Lösung den Baubeginn endlich ermöglicht.

Freundliche Grüße
Holm Putzke

Anlagen: Foto des derzeitigen Lagerplatzes in Schalding r.d.D.; Anfrage vom 1. Februar 2026 zu den Zwischenlagerstätten

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