Eterna-Gelände: Verzicht auf ein Vorkaufsrecht, das es nicht gab. Wer hat entschieden?

Status
An Verwaltung übermittelt
Antragsteller
FDP-Fraktion
Kategorie
Anfrage
Gremium
Ausschuss für Bauen und Liegenschaften
Themenbereich
Solide Finanzen, starke Verwaltung, Wohnen, Eigentum, Stadtentwicklung
An Verwaltung übermittelt:
6. Oktober 2026
Antwort von Verwaltung erhalten:
Beratung im Ausschuss
Beratung im Plenum
Drucksache (Ratsinfo):

Zusammenfassung

Das Wichtigste in Kürze: Am 5. August 2025 erklärte die Stadt Passau, unterschrieben und mit Stadtsiegel, einen „vorzeitigen und unwiderruflichen“ Verzicht auf ein Vorkaufsrecht für das rund 40.000 m² große Eterna-Gelände in der Medienstraße 12. Inzwischen steht fest: Ein solches Vorkaufsrecht bestand gar nicht. Die FDP-Fraktion will vom Oberbürgermeister wissen, wie es zu der falschen Rechtsannahme kam, wer den Verzicht entschied, prüfte und freigab, welche Rolle der damalige Oberbürgermeister Jürgen Dupper spielte und warum der Ausschuss für Bauen und Liegenschaften nicht vorher befasst wurde. Dazu fordert sie die zugehörigen Unterlagen an. Die Anfrage knüpft an die Anfrage zum Verkauf des Eterna-Grundstücks vom Juni 2026 an.


Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

unsere Anfrage betrifft ausschließlich das Grundstück Medienstraße 12 („Eterna-Gelände“, Grundbuch Heining, Amtsgericht Passau, Flurstück 333). Die ebenfalls in der Verzichtserklärung aufgeführten Grundstücke 598/2 und 598/5 und der Verzicht auf die dort bestehenden Vorkaufsrechte sind nicht Gegenstand dieser Anfrage.

Hinsichtlich des Grundstücks Medienstraße 12 bestand, was inzwischen unstreitig zu sein scheint, kein gemeindliches Vorkaufsrecht. Gleichwohl wurde dieses Grundstück in eine Erklärung vom 5. August 2025 aufgenommen, mit der die Stadt Passau den Verzicht auf ein ihr vermeintlich nach §§ 24 ff. BauGB „zustehendes“ Vorkaufsrecht „vorzeitig und unwiderruflich“ erklärte. Die Erklärung trägt die Unterschrift des stellvertretenden Leiters des Liegenschaftsamts und das Siegel der Stadt Passau.

Der Anfrage liegt zugrunde, dass die Stadtverwaltung bei Abgabe der Erklärung, wie inzwischen feststeht, irrtümlich auch für das Grundstück Medienstraße 12 vom Bestehen eines gemeindlichen Vorkaufsrechts ausging. Aufzuklären ist, wie diese Fehlbeurteilung entstand, wer auf ihrer Grundlage die Verzichtserklärung veranlasste, prüfte und freigab und welche Zuständigkeiten dabei angenommen und beachtet wurden.

Die Nachfragen unseres Fraktionsvorsitzenden Holm Putzke in den Sitzungen vom 15. Juli und 24. September 2026 und die darauf erteilten Auskünfte haben diese Punkte bislang nicht hinreichend geklärt, ganz im Gegenteil, sie haben noch mehr Fragen aufgeworfen. Wir bitten deshalb um Beantwortung der folgenden Fragen.

I. Entstehung der fehlerhaften rechtlichen Beurteilung

  1. Auf welcher tatsächlichen und rechtlichen Grundlage ging die Stadtverwaltung davon aus, dass hinsichtlich des Grundstücks Medienstraße 12 ein gemeindliches Vorkaufsrecht bestand? Wir bitten um Angabe der Tatsachen, auf die die Verwaltung ihre (unzutreffende) Schlussfolgerung stützte.
  2. Wer gelangte wann erstmals zu dieser Beurteilung? Beruhte sie auf einer eigenen Prüfung innerhalb der Stadtverwaltung oder wurde die Einschätzung eines anderen Beteiligten übernommen? Im letztgenannten Fall: Von wem stammte diese Einschätzung, und wer übernahm sie für die Stadt?
  3. Worin lag der konkrete Fehler? Wurden tatsächliche Umstände unzutreffend erfasst, rechtliche Voraussetzungen falsch beurteilt, Grundstücke verwechselt oder fremde Angaben ungeprüft übernommen?
  4. Welche weiteren Personen oder Dienststellen überprüften oder bestätigten die Annahme eines Vorkaufsrechts vor Unterzeichnung der Verzichtserklärung? Welche Prüfvermerke oder sonstigen Unterlagen existieren hierzu?

II. Erstellung, Bearbeitung und Freigabe der Erklärung

  1. Wer hat den Text der Verzichtserklärung vom 5. August 2025 erstellt: die Stadtverwaltung, ETERNA, ein potenzieller Käufer, ein Notariat, Rechtsanwälte oder sonstige Dritte?
  2. Wer prüfte den Entwurf vor der Unterzeichnung sachlich und rechtlich, insbesondere hinsichtlich der Einbeziehung des Grundstücks Medienstraße 12? Wer gab die endgültige Fassung zur Unterzeichnung frei?
  3. Hat die Stadtverwaltung den Entwurf vor seiner Unterzeichnung verändert oder ergänzt? Falls ja, welche Änderungen wurden vorgenommen und von wem?

III. Sachentscheidung über den Verzicht und Befugnis zur Unterzeichnung

  1. Wer traf wann die inhaltliche Entscheidung, den Verzicht auch für das Grundstück Medienstraße 12 zu erklären?
  2. Welche Personen, Dienststellen und Referate waren an Vorbereitung, Prüfung oder Entscheidung beteiligt?
  3. Wurde die Entscheidung durch Vorgesetzte, den zuständigen Referenten, das Rechtsamt oder andere Stellen geprüft oder abgezeichnet? Falls ja: durch wen?
  4. War der stellvertretende Leiter des Liegenschaftsamts am 5. August 2025 befugt, die Erklärung für die Stadt Passau zu unterzeichnen und mit dem Stadtsiegel zu versehen? Aus welcher damals geltenden Regelung ergab sich diese Befugnis, welchen Umfang hatte sie und welche Grenzen galten?
  5. Umfasste diese Befugnis lediglich die Unterzeichnung einer zuvor getroffenen Entscheidung, oder durfte der stellvertretende Leiter des Liegenschaftsamts selbstständig darüber entscheiden, ob die Stadt ein bestehendes Vorkaufsrecht ausübt oder darauf verzichtet?
  6. Aus welchen sachlichen Gründen wurde entschieden, das angenommene Vorkaufsrecht nicht auszuüben? Wurde geprüft, ob und zu welchem Zweck ein Erwerb des Grundstücks für die Stadt in Betracht kam? Falls ja: durch wen und mit welchem Ergebnis? Falls nein: weshalb unterblieb diese Prüfung?

IV. Beteiligung des Oberbürgermeisters

  1. Wurde der am 5. August 2025 amtierende Oberbürgermeister Jürgen Dupper vor Unterzeichnung der Verzichtserklärung über den Vorgang informiert?
  2. Falls ja: Wann, durch wen und mit welchem Inhalt?
  3. War ihm bekannt, dass die Verwaltung auch für das rund 40.000 m² große ETERNA-Grundstück ein Vorkaufsrecht annahm und auf dessen Ausübung verzichten wollte?
  4. Welche konkrete Rolle hatte der damalige Oberbürgermeister? Traf er selbst die Entscheidung, erteilte er eine Weisung oder genehmigte er eine Entscheidung anderer? Oder war er lediglich informiert bzw. gar nicht mit dem Vorgang befasst?
  5. Falls er vor Unterzeichnung nicht beteiligt war: Wann hat er erstmals von der Verzichtserklärung und davon Kenntnis erlangt, dass darin auch das Grundstück Medienstraße 12 aufgeführt ist?

V. Zuständigkeit und Beteiligung von Ausschuss oder Stadtrat

  1. Welches Organ oder welche Verwaltungsstelle hielt die Verwaltung seinerzeit für zuständig, über die Ausübung beziehungsweise den Verzicht zu entscheiden? Auf welche damals geltende Bestimmung der Geschäftsordnung oder sonstige Zuständigkeitsregelung stützte sie diese Einschätzung?
  2. Wurde der Vorgang als laufende Angelegenheit der Verwaltung behandelt? Falls ja: Wer nahm diese Einordnung vor, und wie wurde sie angesichts der Größe des Grundstücks begründet?
  3. Welcher Entscheidungsweg wäre einzuhalten gewesen, wenn das angenommene Vorkaufsrecht tatsächlich bestanden hätte? Hätte dann der Ausschuss für Bauen und Liegenschaften oder der Stadtrat entscheiden müssen?
  4. Wurde vor Abgabe der Erklärung geprüft, ob der Ausschuss oder der Stadtrat zu beteiligen war? Falls ja: Wer prüfte, mit welchem Ergebnis, und wer entschied, den Vorgang ohne Gremienbefassung abzuschließen? Falls nein: Weshalb unterblieb diese Prüfung?

VI. Unterlagen und Form der Beantwortung

Zur Nachvollziehbarkeit bitten wir um Übermittlung oder Einsicht in die Anfrage der ETERNA aus dem Juli 2025, die Entwurfsfassungen der Verzichtserklärung, die zugehörige Korrespondenz sowie sämtliche Prüfvermerke, Verfügungen, Mitzeichnungen und Freigaben zum Vorgang Medienstraße 12. Wir bitten um Beantwortung der Fragen einzeln unter Beibehaltung der Nummerierung und um Unterscheidung zwischen der damaligen Vorstellung der Beteiligten und der heute feststehenden Rechtslage. Soweit Entscheidungen oder Prüfungen nicht dokumentiert wurden, bitten wir um ausdrückliche Mitteilung.

Für die Stadtratsfraktion FDP:
Prof. Dr. Holm Putzke, Fraktionsvorsitzender
Prof. Georg Steiner, stv. Fraktionsvorsitzender
Sebastian Frankenberger, stv. Fraktionsvorsitzender

Anlage: Verzichtserklärung der Stadt Passau vom 5. August 2025 (anonymisiert), enthalten im PDF der Anfrage

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